logo wittich huenfeldenHünfelden. Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder Böllern ohne Erlaubnis des hiesigen Ordnungsamtes nicht zulässig ist und ordnungsrechtlich geahndet wird ...

Insbesondere auf ältere Menschen als auch Kinder, die zu nächtlichen Zeiten durch die Böller und das Raketenpfeifen aus dem Schlaf gerissen werden, sollte Rücksicht genommen werden.

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass während der trockenen Jahreszeit durch Funkenflug oder die herabfallenden Hülsen der Raketen, ganz schnell ein Feuer entstehen kann. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allumfänglich der Verursacher!

Erlaubnisse werden grundsätzlich nur bei besonderen Anlässen erteilt.

Bitte setzen Sie sich ggf. mit unserem Ordnungsamt unter der Tel. (06438) 838-31 in Verbindung, um zu erfahren, ob in Ihrem Falle eine Ausnahme erfolgen kann.

Ansonsten bitten wir auf das Böllern und Knallen zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin

Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Wittich Verlage KG, Höhr-Grenzhausen.

 


Infoseite STEIG EIN des Kreisfeuerwehrverbandes Limburg-Weilburg e.V.Interesse am Mitmachen bei der Freiwilligen Feuerwehr?

Das kann bei uns JEDER, zumindest als Unterstützer im Feuerwehrverein und wer geistig und körperlich in der Lage und Willens ist, kann auch aktiv in einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr, in einer Einsatzabteilung oder bei der Feuerwehrmusik mitmachen!

Mehr Infos auf www.steig-ein.info per Klick auf das nebenstehende Logo. 


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