Deutscher Bundestag Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und des Bundeskatastrophenschutzes können in Zukunft mit dem Führerschein der Klasse B auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren ...
Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (16/13108) hat das Parlament nun gebilligt (16/13108, 16/13616).

[Hier] finden Sie eine Stellungnahme des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) zu diesem Thema.

[Hier] finden Sie eine Stellungnahme der CDU (MdB Holger Haibach) zu diesem Thema.

[Hier] finden Sie eine Stellungnahme der SPD zu diesem Thema.

[Hier] finden Sie mehr zum Thema beim Deutschen Bundestag.

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