Hessen. Sie sind klein und laut: Rauchmelder. Im Falle eines Brandes können sie Leben retten. Doch wer haftet, wenn wegen eines Falschalarms die Feuerwehr vergeblich ausrückt? ....

In der Regel übernimmt die Feuerwehr die Kosten, zumindest wenn der Falschalarm nicht leichtsinnig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Damit soll vermieden werden, dass Privatleute die Geräte bewusst außer Betrieb setzen.

Anders sieht es bei gewerblich betriebenen Gebäuden aus. Hinsichtlich des Falschalarms müssen die Betreiber der Brandmeldeanlagen anlagespezifische Risiken tragen. Heißt: Es liegt im Verantwortungsbereich des Seniorenheim-Betreibers, Rauchmelder so anzubringen und einzustellen, dass sie nicht etwa durch Küchendämpfe fälschlich ausgelöst werden.

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 

 

 


Infoseite STEIG EIN des Kreisfeuerwehrverbandes Limburg-Weilburg e.V.Interesse am Mitmachen bei der Freiwilligen Feuerwehr?

Das kann bei uns JEDER, zumindest als Unterstützer im Feuerwehrverein und wer geistig und körperlich in der Lage und Willens ist, kann auch aktiv in einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr, in einer Einsatzabteilung oder bei der Feuerwehrmusik mitmachen!

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