Hessen. Der Landesfeuerwehrverband Hessen (LFV) hat zusammen mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund und dem Hessischen Städtetag eine überarbeitete Version einer Muster-Satzung für Freiwillige Feuerwehren (öffentlich-rechtlich) mit Stand Juni 2019 (ED 19) herausgegeben. Der LFV hat zudem eine Muster-Satzung für Feuerwehrvereine mit Stand Januar 2019 veröffentlicht ...

Muster-Satzung für Freiwillige Feuerwehren (öffentlich-rechtlich) sowie Feuerwehrgebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis

Das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und dem Katastrophenschutz (HBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.2014 (GVBL, S. 26) ist zuletzt durch Gesetz vom 23.08.2018 (GVBL, S. 374) geändert worden. Bereits in unserer Eildienstmitteilung Nr. 11 ED 156 vom 18.10.2018 haben wir auf die wesentlichen
Gesetzesänderungen verwiesen. Satzungsrechtlich relevant sind dabei insbesondere die Regelungen im Zusammenhang mit der persönlichen Eignung von ehrenamtlichen
Feuerwehranghörigen (§ 10 Abs. 1 HBKG) sowie die Ermöglichung der hauptamtlichen Besetzung der Funktion der Gemeindebrandinspektorin oder des Gemeindebrandinspektors auf der Grundlage einer entsprechenden Regelung in der Feuerwehrsatzung (§ 12 Abs. 4 HBKG).

Aufgrund dieser Änderungen im HBKG gab es seit längerer Zeit Gespräche mit Vertretern des Hessischen Städtetages und dem Landesfeuerwehrverband Hessen e.V. unter Einbindung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, Abteilung Brandschutz zur Aktualisierung und Überarbeitung sowohl der Feuerwehrsatzung als auch der Feuerwehrgebührensatzung nebst dem Gebührenverzeichnis.

[Hier] in unserem Downloadportal findet man die "Mustersatzung für Feuerwehrverein (Vereinssatzung)" in der Kategorie "Publikationen LFV".

Muster-Satzung für Feuerwehrvereine

Die Satzung ist das Grundgesetz eines eingetragenen Vereins. Mit ihr werden Rechte und Pflichten von Vereinsmitgliedern festgelegt, aber auch die Struktur des Vereins beschrieben. Hierbei gilt es rechtliche Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu beachten, aber auch Nützliches für die praktische Vereinsarbeit zu regeln.

Jeder Feuerwehrverein hat die Möglichkeit, seine Satzung selbst zu formulieren. Als Grundlage hat der Fachausschuss Recht und Organisation eine Muster-Vereinssatzung aufgestellt und überprüft sie regelmäßig auf notwendige Veränderungen.

Wichtig: Dieses Muster erhebt keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Vor der Aufstellung oder der Änderung einer Satzung ist es ratsam, den beabsichtigten Wortlaut dem Rechtspfleger des örtlich zuständigen Amtsgerichts zur Abstimmung vorzulegen.

Diese enthät nun auch Regelungen zur DSGVO in $ 18.

[Hier] in unserem Downloadportal findet man die "Mustersatzung für Feuerwehrverein (Vereinssatzung)" in der Kategorie "Publikationen LFV".

logo lfvQuelle: Landesfeuerwehrverband Hessen (LFV)

 

 


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