Weilmünster-Ernsthausen. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 19.08.2019 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der Weilburger Straße“ im Ortsteil Ernsthausen beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellten Flächen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht ...
Bebauungsplan „Südlich der Weilburger Straße“
Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
DiIn der Umsetzung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes für die Freiwilligen Feuerwehren werden Standorte für den Bau von Gerätehäusern entwickelt. In Ernsthausen ist die Umnutzung einer bestehenden gewerblich genutzten Halle in ein Feuerwehrhaus an der Weilburger Straße vorgesehen.
Allgemeines Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der rechtsverbindlichen planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die Umnutzung der gewerblichen Halle in ein Feuerwehrhaus.
Übersichtskarte: Lage und Abgrenzung des vorläufigen Geltungsbereichs für den Bebauungsplan „Südlich der Weilburger Straße“ in Ernsthausen
Weilmünster, den 23.08.2019
Der Gemeindevorstand
(Koschel), Bürgermeister
Bild: Bauleitplanung im Marktflecken Weilmünster, Ortsteil Ernsthausen
Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Wittich Verlage KG, Höhr-Grenzhausen.
Interesse am Mitmachen bei der Freiwilligen Feuerwehr?
Das kann bei uns JEDER, zumindest als Unterstützer im Feuerwehrverein und wer geistig und körperlich in der Lage und Willens ist, kann auch aktiv in einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr, in einer Einsatzabteilung oder bei der Feuerwehrmusik mitmachen!
Mehr Infos auf www.steig-ein.info per Klick auf das nebenstehende Logo.