Waldbrunn. Mit seinem Widerspruch gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung vom April verpasst Bürgermeister Peter Blum dem Blasorchester der Feuerwehr zwar keinen neuen Sound, dafür aber eine geänderte Satzung ...
WALDBRUNN Neue Satzung: Musikabteilung ist Teil der Feuerwehr und wird auch so behandelt
Denn künftig unterstehen die Musiker der Gemeindefeuerwehr dem Gemeindebrandinspektor (GBI), der sich bei Fragen zu dem Ensemble allerdings an den für die Kapelle zuständigen Abteilungsleiter wendet. "Wenn die Musikabteilung als Teil der Gemeindefeuerwehr Bestand haben soll, muss diese so in die Satzung miteingebunden werden wie die anderen Abteilungen auch", erklärte Blum am Mittwochabend in der Gemeindevertretung. In der im April beschlossenen Satzung war festgelegt worden, dass die Musikabteilung, die es in Waldbrunn nur im Ortsteil Ellar gibt, "nur der Aufsicht und Betreuung des Feuerwehrausschusses des jeweiligen Ortsteils" untersteht.
Dagegen hatten sich die Bürgerliste Waldbrunn (BLW) und Teile der CDU ausgesprochen. Lukas Blumtritt, Mitglied der Bürgerliste, Wehrführer in Lahr und Befürworter von Blums Widerspruch, machte den Standpunkt seiner Fraktion jetzt noch einmal deutlich: "Die Musikabteilung ist Teil der Feuerwehr und kein Verein", weshalb sie auch als Abteilung und nicht als Verein behandelt werden müsse. Außerdem sei es gerade nicht so, wie CDU-Fraktionsmitglied Wolfgang Hoffmann eingeworfen hatte, dass nämlich der GBI den Musikern demnächst vorschreibe, was sie spielen sollen. Der Gemeindebrandinspektor entscheidet auch in Zukunft nicht über das Repertoire der Musiker, betonte Blumtritt.
Weshalb die Satzung überhaupt geändert werden muss, stellte der SPD-Fraktionsvorsitzende Christoph Simon erneut in Frage. Das Regelwerk sei nach seiner Kenntnis 1977 beschlossen und seither nie beanstandet worden. Die Mustersatzung, an der sich eine geänderte Fassung für die Waldbrunner Feuerwehren orientieren sollte, erwähne dagegen gar keine Musikabteilungen. Daher könne von dieser Vorlage abgewichen werden. Sein Fazit: "Die Begründung des Bürgermeisters ist nicht nachvollziehbar." Blum hatte in der Tat eingeräumt, dass in der Satzungsvorlage Musikabteilungen nicht vorkommen. Er sagte aber auch, wenn die Musikabteilung "zum Bestandteil der öffentlichen Feuerwehr" wird, "folgt daraus die Anwendbarkeit der für die öffentliche Feuerwehr maßgeblichen Vorschriften". Und dazu zählt, dass der Gemeindebrandinspektor die Feuerwehr leitet.
Peter Krahl (SPD) wies auf mögliche finanzielle Auswirkungen der Satzungsänderung hin. Die Musikabteilung könne Zuschüsse, etwa für Uniformen, Instrumente oder für das Honorar, für den Dirigenten fordern. Somit werde aus seiner Sicht mit einer Satzungsänderung "ein Fass aufgemacht". Das sieht Lukas Blumtritt anders. Schließlich ändere sich am Status der Musikabteilung nichts. Deren Vertreter könnten also bereits jetzt Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen. Nur hätten sie damit in der Vergangenheit nichts erreicht, entgegnete Christoph Simon. Der Antrag der Musikabteilung auf neue Uniformen sei vor zwei oder drei Jahren abgelehnt worden. "Und zwar vom Gemeindebrandinspektor."
Dennoch stimmte die Mehrheit der Gemeindevertreter dem Widerspruch des Bürgermeisters zu. In der neuen Satzung heißt es: "Als Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr Waldbrunn untersteht die Musikabteilung der Aufsicht durch den Gemeindebrandinspektor, der sich dazu des Abteilungsleiters bedient".
anken bohnhorst
Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.