Runkel. Leserbrief zu „Auch der Ortsbeirat für neue Drehleiter“ (NNP vom 10. März) ...

Zum Thema Anschaffung Feuerwehr-Drehleiterfahrzeug der Stadt Runkel, wie in o.g. Artikel und einigen Artikeln davor zum gleichen Thema, wird oft auf emotionaler Ebene diskutiert. Die dazugehörigen Verordnungen, die zur Entscheidungsfindung beitragen, tauchen in der Diskussion fast nicht auf, sie werden weggelassen. Die Stadt Runkel führt im Landkreis Limburg-Weilburg leider die Liste der höchst verschuldeten Gemeinde im mehrstelligen Millionenbereich an. Damit die Stadt nicht noch tiefer in Schulden (circa 800.000 Euro -217.000 Euro Zuschuss, wird von Mietkosten aufgefressen) versinkt, sollten die Entscheidungsträger folgende drei gesetzlich bindenden Verordnungen berücksichtigen: 1. In der FwOV-211207, steht auf Blatt 14 unten: Es ist ausreichend ein Hubrettungsfahrzeug überörtlich (z.B. Limburg) anzufordern, das i.d.R. nach 30 Minuten eintrifft. 2. In der Finanzausstattung der Hess. Kommunen steht: Anschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen nur im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, unangemessene und unverhältnismäßige Investitionen werden vom Gesetz nicht verlangt. 3. In der Hess. Gemeindeordnung steht unter §92: Die Gemeinde darf sich nicht verschulden. Unter Berücksichtigung dieser Verordnungen, fällt die Entscheidung rechtssicher zum Wohle der Bürger von Runkel und ohne Menschenleben zu gefährden. Mit neuen Erkenntnissen können auch neue Entscheidungen getroffen werden. Es ist keine Schande, Fehler der Vergangenheit zu korrigieren.

Christoph Geis, Bürgerliste Runkel

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Nassauischen Neuen Presse.

 

 


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