VILLMAR (tob). Die Gemeindevertretung von Villmar hat eine überplanmäßige Auszahlung für die Neuanschaffung von sechs Atemschutzgeräten, die künftig von der Feuerwehr genutzt werden sollen, genehmigt ...

Parlament genehmigt überplanmäßige Auszahlung

Während der jüngsten Sitzung des Parlaments stimmten die Madatsträger geschlossen für das Vorgehen. Die Ausgaben belaufen sich laut Bürgermeister Matthias Rubröder (CDU) auf 21.000 Euro. Der Verwaltungschef bat unmittelbar vor dem Votum um Zustimmung, da durch die Anschaffung die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr auch weiterhin gewährleistet werden könne.

Jörg Schmidt, Fraktionsvorsitzender der SPD, zeigte sich verwundert darüber, dass die Ausgaben jetzt nachträglich im Haushalt aufgeführt werden müssen. „Der Bürgermeister hat vor dem Haushaltsbeschluss gesagt, dass solche Investitionen im Haushalt abgedeckt sind“, so der Sozialdemokrat.

„Künftig sollten Gelder für solche Anschaffungen wirklich direkt im Haushalt veranschlagt werden“, ergänzte Peter Fink, Fraktionsvorsitzender der CDU. Er erklärte darüber hinaus, dass Ersatzteile für die derzeit im Einsatz befindlichen Atemschutzgeräte teilweise nicht mehr produziert werden. Deshalb sei es nötig, eine Umrüstung für die Feuerwehr auf den Weg zu bringen.

UFBL für interkommunale Zusammenarbeit

Rita Frost, Fraktionsvorsitzende der UFBL, war verblüfft, weil die Positionen ihren Angaben zufolge nicht bei den Haushaltsberatungen zur Sprache kam. Sie betonte außerdem, dass ihr die Sicherheit der Feuerwehr am Herzen liege. Künftig sei es wichtig, auch die Wartung der Geräte sicherzustellen. Das könne eventuell im Form einer interkommunalen Zusammenarbeit vonstatten gehen.

Norbert Hain wird voraussichtlich für weitere zehn Jahre das Amt des Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Aumenau/Langhecke ausüben. Die Gemeindevertretung beschloss nämlich, ihn erneut für den Posten beim Amtsgericht Weilburg vorzuschlagen. Hain hatte gegenüber der Verwaltung im Vorhinein erklärte, erneut für das Amt zur Verfügung zu stehen. Er wird nun durch die Direktion des Amtsgerichts ernannt und vereidigt.

Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Nassauischen Neuen Presse.

 

 


Zurück