Berlin. „Vor dem Hintergrund der zivilen Unterstützungsleistungen, die zur Umsetzung des Operationsplans Deutschland erforderlich sind, sowie der damit verbundenen Aufgaben für die deutschen Feuerwehren ...

DFV - Die Teilnehmer der ersten Sitzung des Arbeitskreises Zivil-Militärische Zusammenarbeit in Berlin (Foto: Bundeswehr/Werner)
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DFV - Die Teilnehmer der ersten Sitzung des Arbeitskreises Zivil-Militärische Zusammenarbeit in Berlin (Foto: Bundeswehr/Werner) 

... wird die zivil-militärische Zusammenarbeit im Deutschen Feuerwehrverband nun mit dem Arbeitskreis ,Zivil-Militärische Zusammenarbeit‘ weiter gestärkt“, erklärt Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Das Gremium nahm in Berlin in Anwesenheit des DFV-Präsidenten sowie des Stellvertreters des Befehlshabers des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr und Kommandeurs Territoriale Aufgaben, Generalleutnant André Bodemann, die Arbeit auf. Ziel ist es, gemeinsame Schnittstellen und Aufgaben zu identifizieren, Schutzziele und Leistungsgrenzen festzulegen und frühzeitig Planungs- sowie Entscheidungshilfen zu erarbeiten.

Der Arbeitskreis ist interdisziplinär besetzt aus den Fachausschüssen „Zivil- und Katastrophenschutz der deutschen Feuerwehren“ sowie „Einsatz und Taktik der deutschen Feuerwehren“ des Deutschen Feuerwehrverbandes, von der Bundeswehr sowie aus den Arbeitskreisen „Ausbildung“ und „Rettungsdienst“ der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund). Die Leitung hat Mathias Bessel aus Leipzig, Mitglied im Fachausschuss Zivil- und Katastrophenschutz der deutschen Feuerwehren.

Aktuelle Schwerpunktaufgaben sind:

  • Ableitung und Konkretisierung von Aufgaben aus dem Operationsplan Deutschland für die deutschen Feuerwehren
  • Identifizierung von Schnittstellen zwischen den Feuerwehren und den kommunalen Spitzenverbänden, der Hilfsorganisationen sowie zu Lehre/Forschung in der Gefahrenabwehr
  • Entwicklung und Vermittlung von Planungs- und Entscheidungshilfen für:
    – die Rettung und Brandbekämpfung aus und an geschützten oder gepanzerten Fahrzeugen auch solcher von Bündnispartnern
    –  die Rettung und Brandbekämpfung an notgelandeten Lufttransportmittel auch solcher von Bündnispartnern außerhalb regulärer Flughäfen und Landeplätze
    –  Rettung und Brandbekämpfung an Transportfahrzeugen für Munition auch solcher von Bündnispartnern
    –  Brandbekämpfung und Technische Hilfe auf Liegenschaften der unter aktuellen Besonderheiten
    –  die CBRN-Gefahrenabwehr einschließlich der Dekontamination von Personen sowie Ausrüstungen und Ausstattungen

Informationen werden unter https://www.feuerwehrverband.de/fachliches/ak/ak-zmz/ zur Verfügung gestellt.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)

 

 


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