Berlin. Der Bundesrat hat soeben mit einer Änderung des „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ den Verkauf von Lachgas-Kartuschen (Distickstoffmonoxid) eingeschränkt, um Missbrauch zu vermeiden ...

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Deren Verkauf wird nun ab einer Füllmenge von mehr als 8,4 Gramm generell verboten sein. Der Verkauf von Lachgas-Kartuschen mit kleineren Füllmengen wird darüber hinaus dann verboten sein, wenn in einem Verkaufsvorgang mehr als zehn Kartuschen abgegeben werden. Das Gesetz tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft.
Bundesfeuerwehrarzt Dr. med. Martin zur Nieden sagt hierzu: „Ich begrüße das Verbot. Es kommt in letzter Zeit verstärkt vor, dass Feuerwehren im Rettungsdienst bei – vor allem jungen – Menschen zum Einsatz kommen, die Lachgas konsumiert haben. Diese Partydroge kann zu Halluzinationen, Bewusstlosigkeit und daraus resultierend zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden führen. Auch langfristige und irreparable Schäden des Nervensystems sind möglich.“
Informationen: https://tinyurl.com/bundesrat-lachgas (Link auf externe Seite) (Gesetzesbeschluss Deutscher Bundestag) und https://tinyurl.com/bundesrat-lachgas2 (Link auf externe Seite) (Erläuterung Bundesrat)
Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)