WIESBADEN. Auf dem Papier ist Hessen auf Krisen vorbereitet – vor Ort offenbar nicht überall. Das Land hat seit 2024 ein neues Konzept für den Katastrophenschutz ...

Wenn der Strom ausfällt, Hochwasser kommt oder ein Chemieunfall ganze Viertel lahmlegt, muss jeder Handgriff sitzen. Doch in Hessen sind einige Katastrophenschutzpläne veraltet.

Von Puja Karsazy

Der Rechnungshof hält dem nun entgegen, dass einzelne Pläne vor Ort noch aus dem Jahr 2016 stammten und daher teils veraltet seien Die entscheidende Frage lautet damit: Würde Hessens Katastrophenschutz im Ernstfall überall so funktionieren, wie es das Land beschreibt?

Das klingt erst einmal nach Behördenstoff. Ist es aber nicht. Es geht um sehr konkrete Momente: um die Nacht, in der der Strom ausfällt. Um den Morgen, in dem ein Fluss über die Ufer tritt. Um den Tag, an dem ein Waldbrand außer Kontrolle gerät oder ein Chemieunfall ganze Straßenzüge lahmlegt. Dann muss klar sein, wer warnt, wer führt, wer entscheidet, welche Straßen gesperrt werden, welche Turnhalle Menschen aufnimmt und welches Krankenhaus zuerst informiert wird. Genau dafür gibt es Katastrophenschutzpläne.

Wo Hessens Krisenschutz besonders hakt

Wichtig ist dabei ein Unterschied. Der Rechnungshof greift nicht das Katastrophenschutzkonzept 2024 des Landes an. Dieses Papier ist neu. Es stammt vom hessischen Innenministerium, ist auf den 1.Januar 2024 datiert und beschreibt, wie Katastrophenschutz in Hessen grundsätzlich funktionieren soll: wer zuständig ist, wie Führungsstäbe arbeiten, wie die Bevölkerung gewarnt wird und wie Land, Kreise, Städte, Feuerwehren, Technisches Hilfswerk (THW) und Hilfsorganisationen zusammenspielen sollen. Das Konzept ist die große Ordnung des Systems. Der Rechnungshof schaut auf die darunterliegende Ebene: auf die konkreten Pläne und Werkzeuge, mit denen Behörden im Ernstfall tatsächlich arbeiten. Und dort fällt das Urteil deutlich schlechter aus. Geprüfte Katastrophenschutzpläne stammten teils noch aus 2016 und seien „weitgehend veraltet“ gewesen, stellte der Präsident des Rechnungshofs, Uwe Becker, kürzlich fest. Dazu kommt ein zweiter Punkt: Bei Regierungspräsidien und unteren Katastrophenschutzbehörden fehlte nach den Feststellungen des Rechnungshofs eine einheitliche Stabssoftware als Führungsmittel für Krisenlagen. Der Rechnungshof fordert deshalb, die Pläne regelmäßig, am besten jährlich, zu überprüfen und landesweit eine gemeinsame Softwarebasis zu schaffen.

Damit wird der Widerspruch sichtbar. Das Land beschreibt in seinem aktuellen Konzept, auf welche Gefahren Hessen vorbereitet sein will: Starkregen, Hochwasser, Waldbrände, Seuchen, Ausfälle kritischer Infrastruktur, Terrorlagen und weitere schwere Krisen. Der Rechnungshof zeigt nun, dass die Pläne vor Ort offenbar nicht überall auf demselben Stand sind.

WAS FÜR TERRORLAGEN GEREGELT IST

Bei einem Anschlag soll laut Katastrophenschutzplan in Hessen sofort klar sein, wer das Kommando hat, wer wen informiert und wie Hilfe organisiert wird. Das Konzept regelt deshalb, dass im Ernstfall Führungsstäbe zusammentreten , Leitstellen alarmieren , die Bevölkerung gewarnt wird und Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, THW und Hilfsorganisationen koordiniert arbeiten . Je nach Lage können auch Spezialkräfte, Messfahrzeuge, Gefahrstoffeinheiten oder besondere Einsatzmittel hinzugezogen werden. Es geht also darum, dass nach einem Anschlag nicht Chaos entsteht, sondern feste Abläufe greifen.

Landesweit wurde getestet, ob die Warnsysteme technisch einwandfrei funktionieren und alle Menschen erreichen. Foto: Arne Dedert/dpaBild: Landesweit wurde getestet, ob die Warnsysteme technisch einwandfrei funktionieren und alle Menschen erreichen. Foto: Arne Dedert/dpa

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