RUNKEL. Nahe des Runkeler Stadtteils Wirbelau hat es gebrannt. Am Montag um kurz vor 23 Uhr brach ein Feuer an einem Waldrand aus ...
Von Tobias Ketter (Auszug aus Gesamtartikel)
Es brannte Unterholz und Grünschnitt auf einer Fläche von rund 30 Quadratmetern sowie ein Baum bis hoch in die Krone. Den Einsatzkräften der Feuerwehren Runkel/Schadeck, Wirbelau und Gaudernbach gelang es letztlich, die Flammen schnell in den Griff zu bekommen, sodass eine Ausbreitung auf den umliegenden Wald sowie auf die Felder verhindert werden konnte. Nach rund drei Stunden war der Einsatz beendet. Verletzt wurde niemand. „Glücklicherweise wurde das Feuer schnell entdeckt. Dieser Tatsache und dem schnellen Handeln der Einsatzkräfte ist es zu verdanken, dass die Sache nicht schlimmer ausgegangen ist“, berichtet der Stadtbrandinspektor Moritz Dreiling. Zur genauen Brandursache konnte er bislang keine Angaben machen. Dreiling geht allerdings davon aus, dass die aktuelle Trockenheit eine Rolle gespielt hat.
Antje Hachmann (parteilos), Bürgermeisterin von Runkel, nimmt das jüngste Ereignis in Wirbelau zum Anlass, um gegenüber dieser Redaktion über verschiedenste Extremwetter- und Brand-Vorkehrungen zu sprechen. Ihren Angaben zufolge kooperieren die Feuerwehren eng mit den Landwirten. „Es gibt einen Austausch und die Bauern sind im Besitz von gefüllten Wassercontainern, die im Falle eines großen Feuers außerhalb von Ortschaften für die Löscharbeiten zur Verfügung gestellt werden können“, sagt die Rathauschefin.
Änderung des Hessischen Waldgesetzes
Zudem weist Hachmann auf eine Änderung des Hessischen Waldgesetzes hin. Demnach ist das Entzünden und Unterhalten von Feuer im Wald sowie innerhalb eines Abstandes von weniger als 100 Metern zum Wald grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten außerhalb von Zeiten mit hoher Waldbrandgefahr insbesondere für Feuer in behördlich genehmigten Feuerstellen oder Anlagen sowie für das Grillen auf Grundstücken mit zugelassener Wohnbebauung in Waldnähe und für das Verbrennen von Baumteilen aus Gründen des Waldschutzes gegen tierische Schädlinge, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Jedes zulässige oder behördlich genehmigte Feuer muss laut dem Gesetz während der gesamten Dauer ständig beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.
Hachmann bittet außerdem, keine brennenden oder glimmenden Zigaretten, Zigarettenreste oder andere Rauchwaren achtlos in den Wald zu werfen. Bereits eine nicht vollständig erloschene Zigarette könne insbesondere bei trockener Witterung einen großflächigen Waldbrand auslösen und erhebliche Schäden für Mensch, Natur und Umwelt verursachen. „Bitte entsorgen Sie Zigaretten ausschließlich in geeigneten Aschenbechern oder dafür vorgesehenen Abfallbehältern“, heißt es in einer Mitteilung der Bürgermeisterin.
Bild: Bürgermeisterin Antje Hachmann nimmt das jüngste Feuer zum Anlass, um über Extremwetter-Vorkehrungen in Runkel zu sprechen / Die Maßnahmen sind vielseitig
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