
Bei der Beantragung müssen u.a folgende Punkte beachtet werden:
- Der Antrag muss per Verordnung vom Hessischen Sozialministerium an den zuständigen Landesverband erfolgen
- Bitte den Antrag nicht an die Kreisjugendfeuerwehr oder den Kreisjugendring adressieren
[Hier] in unserem Downloadbereich für die Jugendfeuerwehren findet Ihr die Voraussetzungen für die Befürwortung der Anträge.