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In einem Fall konnte die Kriminalpolizei einen Verdächtigen aus Runkel ermitteln, der von der Staatsanwaltschaft wegen Brandstiftung angeklagt wurde und jetzt von einem Limburger Schöffengericht zu 15 Monaten Haft zur Bewährung verurteilt. Der 41-Jährige muss 3.000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. Die Anklage geht davon aus, dass ein noch nicht ermittelter Komplize geholfen hat.
Gegenstand der Verhandlung war ein Feuer, das in der Nacht zum 24. Februar (Fastnachtdienstag) vorigen Jahres gegen 1 Uhr in der Lagerhalle gemeldet wurde, die an die Firma Hubraeck vermietet ist. Der Alarm lief bei der Leitstelle in Limburg auf, weil die Sprenkleranlage ausgelöst wurde. Das Unternehmen lagerte damals in der 2.000 Quadratmeter großen Halle 100 Paletten mit teils edlen Furnierhölzern, die in der ganzen Welt erworben und nach entsprechender Bearbeitung hauptsächlich an Möbelschreinereien ausgeliefert werden.
Die Feuerwehr fand zwei Brandherde. In einem seitlichen Bereich hatten Furniere gekogelt, in der Hallenmitte waren mit einem Gabelstapler Furnierhölzer und Pappkartons zusammengeschoben worden. An einer Kabelrolle hing eine Zweitschaltuhr, die mit einem Heißluftfön verbunden mit Papier umwickelt war. Darüber war Nitroverdünnung zur Brandbeschleunigung ausgegossen. Der Fön war schon heißgelaufen, der Kanister mit einer leicht brennbaren Flüssigkeit stand daneben, doch die schnelle Feuerwehr zog den Kabelstecker.
Der Angeklagte selbständige Schreiner war seit Jahren auf dem Grundstück mit einer kleinen Werkfläche ansässig, hatte Schlüsselgewalt und kümmerte sich um alles Mögliche. Er ließ durch seine Verteidigerin vortragen, dass er eine Art Hausmeisterstatus und die Genehmigung hatte, seine Abfälle dort in einem Container zu entsorgen. Er habe mit Erlaubnis des Mieters gelegentlich in der Halle gearbeitet und auf abendlichen Rundgängen mit seinen Hunden nach dem Rechten gesehen.
In jener Nacht sei er gegen 1.20 Uhr von dem Mieter der Halle mit der Nachricht von dem Brand geweckt worden und sofort zur Brandstelle gefahren. Er, der Angeklagte, habe mit dem Brand nichts zu tun. Am nächsten Tag habe er den Brandermittlern geholfen, die auf den Furnieren gesicherten Schuhprofile auszuschneiden.
Die Staatsanwältin und das Gericht kamen nach umfangreicher Beweisaufnahme zur gegenteiligen Überzeugung; denn die Ermittler hatten an der Zeitschaltuhr, dem Fön, dem Kanister und anderen verwendeten Gegenständen insgesamt elf übereinstimmende DNA-Spuren gesichert, die einwandfrei dem Angeklagten zuzuordnen seien. Ja sogar die Papierreste eines Chinakrachers, aus dem das Schwarzpulver herausgebröselt worden war, und der Gabelstapler trugen seine „Visitenkarte“.
Der Angeklagte verteidigte sich mit der Erklärung, die Gegenstände habe er eigenhändig in den besagten Container geworfen und den aus der Silvesternacht übrig gebliebene Chinaböller aufgehoben und entsorgt.
Ein anderer, der Zugang zu dem Lagerplatz habe, müsse sich dieser Gegenstände bedient haben. Da es abends dunkel sei, müsse sich dieser ausgekannt haben. Ein Experte des Landeskriminalamtes versicherte, wenn noch ein anderer die besagten Gegenstände angefasst hätte, wären die DNA-Spuren nicht in dieser Deutlichkeit festgestellt bzw. übertragen worden. Ein Polizeibeamter berichtete als Zeuge, der Angeklagte habe sich in der Brandnacht aufdringlich verhalten.
Der Inhaber der Firma Hubraeck bezifferte den festgestellten Sachschaden auf 30.000 Euro. Er berichtete, dass ihm der Angeklagte in der Folge des Brandes die Schlüssel für die Halle zurückgegeben habe. Das Verhältnis sei zerrüttet. Das Motiv für die Brandstiftung bleibt unklar, schließlich hat sich der Angeklagte selbst seiner Arbeitsgrundlage auf dem Grundstück entzogen. Zur Sprache kamen auch zwei zurückliegende ungeklärte Brände an dessen Pkw, dem Auto seiner Lebensgefährtin und eines Gartenhäuschens in seinem Unfeld. Der Vorsitzende Richter empfahl dem Angeklagten: „Wenn sie Probleme mit Feuer haben, sollten sie sich in psychiatrische Behandlung begeben.“
Vier Wochen nach diesem Brand vom Fastnachtsdienstag war in derselben Hubraeck-Halle ein Großbrand ausgebrochen, der die gesamten Furniere unbrauchbar machte und Sachschaden in Höhe von 750.000 Euro anrichtete.
Damals hatten Experten des Landeskriminalamtes und der Kripo Brandstiftung festgestellt und dass mit einem Brandbeschleuniger gearbeitet wurde. Die Kripo hat bisher keine Hinweise, wer diesen Brand gelegt hat. -flu-