News der Nassauischen Neue PresseRunkel-Dehrn. Wegen Brandstiftung in Dehrn ist ein 41-jähriger Mann aus Runkel zu einer Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden ...

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Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.


... In den letzten Jahren hat es auf dem gewerblich genutzten Gelände der Dehrner Firma Egenolf im Steedener Weg oft gebrannt. In einem Fall konnte die Kriminalpolizei einen Verdächtigen aus Runkel ermitteln, der jetzt von einem Limburger Schöffengericht zu 15 Monaten Haft zur Bewährung verurteilt wurde. Der 41-Jährige muss 3000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. Die Anklage geht davon aus, dass ein noch nicht ermittelter Komplize geholfen hat.

Gegenstand der Verhandlung war ein Feuer, das in der Nacht zum 24. Februar (Fastnachtdienstag) vorigen Jahres gegen 1 Uhr in der Lagerhalle gemeldet wurde, die an die Firma Hubraeck vermietet ist. Das Unternehmen lagerte damals in der 2000 Quadratmeter großen Halle 100 Paletten mit teils edlen Furnierhölzern, die in der ganzen Welt erworben und hauptsächlich an Möbelschreinereien ausgeliefert werden. Die Feuerwehr fand zwei Brandherde. An einer Kabelrolle hing eine Zeitschaltuhr, die mit einem Heißluftfön verbunden mit Papier umwickelt war. Darüber war Nitroverdünnung zur Brandbeschleunigung ausgegossen. Der Fön war schon heißgelaufen, der Kanister mit einer leicht brennbaren Flüssigkeit stand daneben, doch die Feuerwehr zog den Kabelstecker.

Der angeklagte selbstständige Schreiner war seit Jahren auf dem Grundstück mit einer kleinen Werkfläche ansässig, hatte Schlüsselgewalt und kümmerte sich um alles Mögliche. Er ließ durch seine Verteidigerin vortragen, dass er eine Art Hausmeisterstatus hatte. In jener Nacht sei er gegen 1.20 Uhr von dem Mieter der Halle mit der Nachricht von dem Brand geweckt worden und sofort zur Brandstelle gefahren. Er, der Angeklagte, habe mit dem Brand nichts zu tun. Am nächsten Tag habe er den Brandermittlern geholfen, die auf den Furnieren gesicherten Schuhprofile auszuschneiden.

Die Staatsanwältin und das Gericht kamen zur gegenteiligen Überzeugung; denn die Ermittler hatten an der Zeitschaltuhr, dem Fön, dem Kanister und anderen verwendeten Gegenständen insgesamt elf übereinstimmende DNA-Spuren gesichert, die einwandfrei dem Angeklagten zuzuordnen seien. Ja sogar die Papierreste eines Chinakrachers, aus dem das Schwarzpulver herausgebröselt worden war, und der Gabelstapler trugen seine «Visitenkarte».

Der Angeklagte verteidigte sich mit der Erklärung, die Gegenstände habe er eigenhändig in den besagten Container geworfen und den aus der Silvesternacht übrig gebliebene Chinaböller aufgehoben und entsorgt. Ein anderer, der Zugang zu dem Lagerplatz habe, müsse sich dieser Gegenstände bedient haben. Da es abends dunkel sei, müsse sich dieser ausgekannt haben. Ein Experte des Landeskriminalamtes versicherte, wenn noch ein anderer die besagten Gegenstände angefasst hätte, wären die DNA-Spuren nicht in dieser Deutlichkeit festgestellt oder übertragen worden. Ein Polizeibeamter berichtete, der Angeklagte habe sich in der Brandnacht aufdringlich verhalten.

«In die Psychiatrie»


Der Inhaber der Firma Hubraeck bezifferte den Sachschaden auf 30 000 Euro. Das Motiv für die Brandstiftung bleibt unklar, schließlich hat sich der Angeklagte selbst seiner Arbeitsgrundlage auf dem Grundstück entzogen. Zur Sprache kamen auch zwei zurückliegende ungeklärte Brände an dessen Pkw, dem Auto seiner Lebensgefährtin und eines Gartenhäuschens in seinem Umfeld. Der Vorsitzende Richter empfahl dem Angeklagten: «Wenn Sie Probleme mit Feuer haben, sollten sie sich in psychiatrische Behandlung begeben.»

Vier Wochen nach diesem Brand vom Fastnachtsdienstag war in derselben Hubraeckhalle ein Großbrand ausgebrochen, der die gesamten Furniere unbrauchbar machte und Sachschaden in Höhe von 750 000 Euro anrichtete. Damals hatten die Ermittler Brandstiftung mit einem Brandbeschleuniger festgestellt. Von dem Brandstifter fehlt bisher jede Spur. nnp

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