

Durch einen Gesamtvertrag mit dem Deutschen Feuerwehrverband (Rahmenvertragsnummer 1510080200) gelten für Veranstaltungen mit Musik die günstigeren Vergütungssätze. Wichtig ist jedoch die Anmeldung der Musikaufführungen: Spätestens drei Tage vor jeder Veranstaltung muss diese bei der GEMA schriftlich eingegangen sein. Der Sondertarif gilt bei Anmeldung der Veranstaltung durch die öffentlich-rechtliche Feuerwehr, nicht den privatrechtlichen Förderverein der Feuerwehr.
KFV: In unserem Dwonloadbereich finden Sie hierzu folgende Infos:
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch einige Städte und Gemeinden Rahmenverträge mit der GEMA abgeschlossen haben, die zum Teil noch günstigere Konditionen bieten.