
Die Winterreifenpflicht betrifft auch die Einsatzfahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Polizei, vorausgesetzt, dass es für diese Einsatzfahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen gibt.
[Hier] in unserem Downloadbereich ist die ausführliche Abhandlung mit Beispielabbildungen etc. verfügbar.