BrandaktuellBonn. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. hat "Fragen und Antworten zur „situativen Winterreifenpflicht“/StVO-Änderung, gültig ab 04.12.2010 (BGBL Jahrgang 2010 Teil I Nr.60 vom 03.10.2010)" zusammengestellt ...



Die Winterreifenpflicht betrifft auch die Einsatzfahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Polizei, vorausgesetzt, dass es für diese Einsatzfahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen gibt.

[Hier] in unserem Downloadbereich ist die ausführliche Abhandlung mit Beispielabbildungen etc. verfügbar.

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