
Hier die Antwort der Florianversicherung ...
Versicherungsschutz im Rahmen des Feuerwehrvertrages besteht für die Mitglieder bei allen satzungsgemäßen Tätigkeiten des Vereines. Der Feuerwehrvertrag beinhaltet unter anderem auch eine Veranstalterhaftpflicht, aber nur dann wenn der Verein alleiniger Veranstalter ist.
Im Rahmen des Feuerwehrvertrages/Haftpflicht ist auch das Kirmesbaum-Aufstellen mit den dazugehörigen Arbeiten und auch die halbjährige Standdauer versichert.
Nicht versichert dagegen sind freiwillige Helfer, die nicht Mitglied Ihres Vereines sind. Es besteht die Möglichkeit für diesen Personenkreis einer Absicherung über Unfall- und/oder Haftpflichtversicherung.
Weitere Infos erhalten Sie von der SV SparkassenVersicherung, Wiebaden, Tel.: 0611/178-3796, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!