
Bilder der Übung.
Hintergründe zur Übung:
Auf Grund der bestehenden Rahmenempfehlung für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen ist die untere Katastrophenschutzbehörde verpflichtet Vorbereitungen für den Aufbau und die Einrichtung von Notfallstationen zu treffen.
Diese Notfallstationen sollen bei kerntechnischen Unfällen für die Bevölkerung und die Einsatzkräfte zur Überprüfung eventueller Strahlenbelastungen, ggf. zur Dekontamination, erster Hilfe, ärztlicher Betreuung und anderen erforderlichen Hilfemaßnahmen dienen. Für den Betrieb der Notfallstation im Landkreis Limburg-Weilburg ist die Heinz-Wolf-Halle in Limburg vorgesehen.
Zur Überprüfung der Planungen bezüglich dem Aufbau und Betrieb der Notfallstation und des Zusammenwirkens der einzelnen Katastrophenschutzeinheiten finden entsprechende Katastrophenschutzübungen statt.
Diese Notfallstationen sollen bei kerntechnischen Unfällen für die Bevölkerung und die Einsatzkräfte zur Überprüfung eventueller Strahlenbelastungen, ggf. zur Dekontamination, erster Hilfe, ärztlicher Betreuung und anderen erforderlichen Hilfemaßnahmen dienen. Für den Betrieb der Notfallstation im Landkreis Limburg-Weilburg ist die Heinz-Wolf-Halle in Limburg vorgesehen.
Zur Überprüfung der Planungen bezüglich dem Aufbau und Betrieb der Notfallstation und des Zusammenwirkens der einzelnen Katastrophenschutzeinheiten finden entsprechende Katastrophenschutzübungen statt.