
Aufgrund gesetzlicher Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz und der Vorgaben des Bundesaufsitsamtes für das Finanzwesen ist eine Änderung der Steka–Satzung erforderlich. Die Versicherungsaufsicht für kleine Versicherungsvereine beim RP in Darmstadt hat uns dies im Februar mitgeteilt.
Da auch mit Datum 31.12.2010 ein neues Versicherungsmathematisches Gutachten fällig ist, ist dieses in der neuen Satzung mit der Anlage 1 zu berücksichtigen. Auch sind einige Verfahrensabläufe den neuen Bedingungen anzupassen.
Die Terminverschiebung wurde mit der Versicherungsaufsicht abgestimmt.
Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.