LahnpostLimburg/Dehrn. Vor knapp einem Jahr hat das Limburger Schöffengericht einen 41-jährigen Mann aus Runkel zu 15 Monaten Haft verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Zudem sollte er 3.000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen ...


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Freispruch statt Bewährungsstrafe

Richter und Staatsanwältin waren überzeugt, dass es sich bei dem selbständigen Schreiner um den Täter handelt, der in der Nacht zum Fastnachtsdienstag 2009 Feuer in einer gewerblichen genutzten Halle der Dehrner Firma Egenolf gelegt hatte. In der Berufung vor dem Limburger Landgericht wurde der Angeklagte freigesprochen.

Das Feuer war am 24. Februar gegen 1 Uhr in der Lagerhalle bemerkt worden, die an die Firma Hubraeck vermietet war. Das Unternehmen lagerte in der 2.000 Quadratmeter großen Halle 100 Paletten mit teils edlen Furnierhölzern für Möbelschreinereien.

Die Feuerwehr fand zwei Brandherde. In einem seitlichen Bereich hatten Furniere gekogelt, in der Hallenmitte waren Furnierhölzer und Pappkartons deponiert worden. An einer Kabelrolle hing eine Zeitschaltuhr, die mit einem Heißluftfön verbunden mit Papier umwickelt war. Darüber war Nitroverdünnung ausgegossen worden. Der Fön war schon heißgelaufen, der Kanister mit einer leicht brennbaren Flüssigkeit stand daneben. Die schnelle Feuerwehr zog rechtzeitig den Kabelstecker. Der Inhaber bezifferte den Sachschaden seinerzeit auf 30.000 Euro.

Der Angeklagte war seit Jahren auf dem Grundstück mit einer kleinen Werkfläche ansässig, hatte Schlüsselgewalt und kümmerte sich um alles Mögliche, hatte eine Art Hausmeisterstatus, räumte auf und hatte die Genehmigung, seine Abfälle dort in einem Container zu entsorgen. Auf abendlichen Rundgängen mit seinen Hunden habe nach dem Rechten gesehen.

In jener Nacht sei er gegen 1.20 Uhr zu Hause von dem Mieter der Halle mit der Nachricht von dem Brand geweckt worden und sofort zur Brandstelle gefahren. Er, der Angeklagte, habe mit dem Brand nichts zu tun. Am nächsten Tag habe er den Brandermittlern geholfen, die auf den Furnieren gesicherten Schuhprofile auszuschneiden.

Die Staatsanwältin kam auch in der Berufungsverhandlung zu der Überzeugung, dass der Mann auf der Anklagebank der Täter ist, zumal die Ermittler an der Zeitschaltuhr, dem Fön, dem Kanister und anderen verwendeten Gegenständen insgesamt elf übereinstimmende DNA-Spuren gesichert hatten, die einwandfrei dem Angeklagten zuzuordnen waren. Sogar die Papierreste eines Chinakrachers, aus dem das Schwarzpulver herausgebröselt worden war, und der Gabelstapler trugen seine „Visitenkarte“. Die Vertreterin der Anklage beantragte jetzt sogar eine 18-monatige Bewährungsstrafe.

Der Angeklagte erklärte, er habe die Gegenstände eigenhändig in den besagten Container geworfen und den aus der Silvesternacht übrig gebliebene Chinaböller aufgehoben und entsorgt. Ein anderer, der Zugang zu dem Lagerplatz und sich ausgekannt habe, müsse sich dieser Gegenstände bedient haben.

„Es gibt so viele Zufälle, aber wir können seine Täterschaft nicht feststellen“, sagte der Vorsitzende Berufungsrichter Karl Klamp. Indizien und DNA-Spuren deuteten zunächst auf den Angeklagten, aber es gebe auch andere Möglichkeiten, so der Richter in seiner Begründung: „Es war kein Tatortfremder, sondern einer, der sich sehr gut auskennt. Aber warum soll es der Angeklagte gewesen sein? Er betrieb dort in Untermiete dort selbst ein Geschäft und hatte keine materiellen Motive.“

Dies sei kein Freispruch erster Klasse: „Wir können es ihm nur nicht nachweisen. Bei Egenolf war des Öfteren ein Feuerteufel unterwegs. Es wäre schon sehr kaltblütig, dann noch einen Monat später in derselben Hubraeck-Halle Feuer zu legen.“ - Damals waren bei einem Großbrand die gesamten Furniere unbrauchbar geworden und Sachschaden in Höhe von 750.000 Euro entstanden. Auch dieses Mal hatten Brandexperten Brandstiftung festgestellt und dass mit einem Brandbeschleuniger gearbeitet wurde, ohne dass ein Brandstifter überführt werden konnte.

-flu-

20.05.2011 - 09:19 LIM D.

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