News der Nassauischen Neue PresseLimburg. "Was lange währt, wird endlich gut", betonte der CDU-Landtagsabgeordnete Helmut Peuser, der zusammen mit den Feuerwehren und Hilfsorganisationen seit Jahren dafür gekämpft hat, dass Einsatzkräfte Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren dürfen ...


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Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung endlich diese Regelung beschlossen, teilte Peuser mit. Auf die ursprünglich vorgesehene teure und zusätzliche Ausbildung durch eine externe Fahrschule werde damit verzichtet. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr und der Rettungsorganisationen könnten nun die unterschiedlichen Gewichtsklassen im Einsatz fahren, ohne eine teure und zusätzliche Ausbildung durch eine externe Fahrschule absolvieren zu müssen, teilt Peuser mit, der in seiner Fraktion den Bereich Feuerwehr verantwortet. Die bisherige Regelung erforderte eine zeitaufwendige und kostspielige Fahrschulausbildung, die dem ehrenamtlichen Engagement im Wege stand. Zugleich sei die neue Reglung ein wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft. Nach der nun erfolgten Beratung im Bundesrat kann das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft treten, sodass die erforderlichen Grundlagen für die Umsetzung in das hessische Landesrecht vorliegen", so Helmut Peuser, der für seine CDU-Fraktion landesweit für die Feuerwehren und Hilfsorganisationen zuständig ist.

"Für die ehrenamtlichen Helfer bedeutet diese Möglichkeit eine große Erleichterung. Andernfalls wären für alle Betroffenen erhebliche Kosten entstanden", erläuterte Peuser. Bislang gab es schon Ausnahmen für Fahrzeuge bis zu 4,75 Tonnen, jedoch bedeute das jetzige Gesetz nochmals eine erhebliche Verbesserung, da die meisten großen Einsatzfahrzeuge einen Führerschein für 7,5 Tonnen erforderten.

Artikel vom 06. Juni 2011, 03.23 Uhr (letzte Änderung 06. Juni 2011, 05.04 Uhr)

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