News der Nassauischen Neue PresseLimburg-Weilburg. Eine Ölspur auf der B 54 in Dornburg-Langendernbach zeigt ein neues Problem auf, das für alle Feuerwehren relevant ist. Es geht dabei um die anschließende Reinigung der Straße. Das ist eigentlich die Aufgabe der Straßenmeistereien. Aber was ist nach deren offiziellen Dienstschluss? ...


Hinweis:
Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.


Verwirrung um neue Verordnung
Nachdem die Einsatzkräfte der Feuerwehr Langendernbach das Ölbindemittel auf der B 54 aufgetragen hatten, war für sie der Hauptteil der Arbeit geschafft. Oder doch nicht? Denn nach dem offiziellen Dienstschluss dürfen die Straßenmeistereien jetzt nicht mehr ausrücken, um die Straße zu säubern. Foto: HäringBild: Nachdem die Einsatzkräfte der Feuerwehr Langendernbach das Ölbindemittel auf der B 54 aufgetragen hatten, war für sie der Hauptteil der Arbeit geschafft. Oder doch nicht? Denn nach dem offiziellen Dienstschluss dürfen die Straßenmeistereien jetzt nicht mehr ausrücken, um die Straße zu säubern. Foto: Häring

Als am Donnerstagnachmittag bei den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr Langendernbach der Piepser ging, sah alles wie ein Routinefall aus. Doch der Auftrag und ein Blick auf die Uhr, es war 16.08 Uhr, zeigte, dass es kein Routinefall war.

Es ging bei der Alarmierung durch die Einsatzstelle in Limburg um die Beseitigung einer mehr als 350 Meter langen und einen Meter breiten Ölspur. Ein bislang noch unbekannter Lkw-Fahrer soll auf der steilen Strecke der B 54 von Rennerod in Richtung Langendernbach Öl verloren haben.

Ratlosigkeit

Der klassische Einsatz sieht nach Aussage vom stellvertretenden Gemeindebrandinspektor Manfred Fröhlich so aus, dass die Ölspur, nach Eintreffen der Einsatzkräfte, mit einem Spezialmittel gebunden und die Schadensstelle abgesichert wird. "Die B54 war in diesem Bereich spiegelglatt", sagte Fröhlich, was besonders für Motorradfahrer gefährlich werden könne.

Bislang war es üblich, dass anschließend die Straßenmeistereien die Straße reinigten und wieder für den Verkehr freigaben. Aber nach Angaben von Gemeindebrandinspektor Jürgen Schmidt hat das Land Hessen eine Verordnung geändert. Danach ist der Einsatz von Bereitschaftsdiensten bei den Straßenmeistereien nach 16 Uhr abgeschafft worden. "Die Mitarbeiter der Straßenmeistereien dürfen nicht mehr nach dem normalen Dienstschluss arbeiten", sagte er.

Am Donnerstag herrschte aber noch keine Klarheit darüber, wer die Unfallstelle nach dem Einsatz der Feuerwehr reinigen soll. Da die Feuerwehr die Freigabe der Straße nicht erteilen darf, wurde dies zunächst an die Polizei in Limburg übergeben, die mit mehreren Telefonaten nach einer Lösung suchte.

Mittlerweile wurde auch Kreisbrandinspektor Georg Hauch auf den Plan gerufen. "Wir können in diesem Fall nur noch beobachten, dass kein Öl ins Erdreich fließt. Dann müsste sofort die Wasserbehörde informiert werden. Ein weiterer Einsatz der Feuerwehr Langendernbach wäre nur vonnöten, wenn direkte Umweltgefährdung vorliegen würde", sagte er.

Ein am Donnerstagabend einsetzender Platzregen verschärfte die Situation noch, da das aufgebrachte Bindemittel weggeschwemmt wurde. Ratlosigkeit machte sich zunächst breit, bis Polizeibeamte den Streckenabschnitt mehrmals sichteten und am Ende freigaben. "Wir sollten nur noch Gefahrenschilder aufstellen", sagte Jürgen Schmidt.

Ein wenig Ratlosigkeit herrschte zunächst beim Pressesprecher der Polizeidirektion Limburg, Uwe Meier, der sich erst über die neue Sachlage informieren musste und dann an das Landespolizeipräsidium in Wiesbaden verwies. "Dies ist ein hessenweites Problem", sagte er.

Für den Pressesprecher des Amts für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Dillenburg war der Fall klar. "Die Hauptverantwortung liegt ganz klar bei der Polizei, die in diesem Fall ein Unternehmen beauftragen muss, die Straße zu reinigen." Es l nach Aussage von Marco Gräb eine Notrufnummer von Spezialfirmen bestehen, die auch in der Nacht mit der Reinigung der Straßen beauftragt werden können. "Nur die Polizei ist berechtigt, die Strecke zu sperren und wieder freizugeben."

Kommando zurück hieß es vom Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen. Wie von der stellvertretenden Pressesprecherin, Simone Reus, zu erfahren war, ist, nach Rücksprache mit der dortigen Rechtsabteilung, die Feuerwehr nach Dienstschluss der Straßenmeisterei dazu verpflichtet, die Gefahr vollständig zu beseitigen, also die Straße auch zu reinigen. Die Straße sei erst dann durch die Polizei wieder freizugeben, wenn die Gefahr gebannt sei. kdh

Artikel vom 24. Juli 2011, 22.35 Uhr (letzte Änderung 25. Juli 2011, 04.19 Uhr)

Zurück