
Nach einer Pressemeldung des Hessischen Verkehrsministeriums vom 04.09.2012 weitet Hessen die bislang nur für Autobahnen bestehende 24-Stunden-Notdienstrufbereitschaft ab sofort auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen aus.
Um diesen Service anbieten zu können, ist laut der Pressemeldung jeweils ein Straßenwärter für den Bereich von zwei bis vier Straßenmeistereien zuständig.
Der Staatssekretär im Verkehrsministerium betont in der Presseerklärung, dass es sich bei der Ausdehnung der Notdienstrufbereitschaft um eine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende freiwillige Leistung handelt.