Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei. Dornburg. Wer darf die Schulungsräume der Feuerwehrhäuser für private Feiern nutzen? Das ist in Dornburg nur scheinbar eine banale Frage, denn genau über dieses Thema gab es in der jüngsten Gemeindevertretersitzung eine hitzige Debatte ...

 
Ausgangspunkt war ein Antrag der SPD, die entsprechende Nutzungsordnung im Gemeindevorstand zu überarbeiten und der Gemeindevertretung zum Beschluss vorzulegen.

Fraktionschef Ottmar Baron führte einige Absurditäten der derzeit gültigen Regelung aus dem Jahr 1996 auf. So sind darin Ehefrauen aktiver Feuerwehrleute als Nutzungsberechtigte aufgeführt, nicht jedoch Ehemänner von Feuerwehrfrauen. Unverständlich sei beispielsweise auch, dass Tauffeiern gestattet seien, Erstkommunionen dagegen nicht. Vor allem aber stört sich die SPD am Ausschluss passiver Feuerwehr-Mitglieder vom Nutzerkreis.

"Wir wollen die Nutzungsordnung vereinfachen und für alle Mitglieder der Feuerwehrvereine öffnen", sagte Baron. Das solle aber nicht kostenlos geschehen, sondern für einen noch zu vereinbarenden Betrag. 30 Prozent der Gebühr solle direkt der jeweiligen Feuerwehr zukommen, der Rest der Gemeinde.

Bürgermeister Andreas Höfner (CDU) zeigte sich skeptisch gegenüber diesem Vorschlag. Sämtliche Feuerwehrvereine hätten sich bereits dafür ausgesprochen, bei der bisherigen Handhabung zu bleiben. Dennoch wolle er das Thema gerne besprechen.

"Wird hier nur noch nach dem Wahlverhalten der aktiven Feuerwehrleute geschaut?", hielt Ottmar Baron dem Bürgermeister entgegen und erinnerte ihn daran, dass die Kommunalaufsicht dazu aufgefordert habe, alle Möglichkeiten zum Erzielen von Einnahmen für die Gemeinde zu nutzen.

Karl-Josef Weber (SPD) ging noch weiter und sprach von "Mauscheleien", die die bisherigen Regeln hervorgebracht hätten. Zumindest in Langendernbach, und vermutlich auch andernorts, hätten langjährig aktive Feuerwehrleute nicht im Schulungsraum feiern dürfen, während andere Bewerber schnell noch in die Alters- und Ehrenabteilung aufgenommen worden seien, um ihnen das zu ermöglichen. "Hier wird nach Gutsherrenart entschieden", urteilte Weber. Klaus Horneck (CDU) rief zur Mäßigung auf. Bestimmte redaktionelle Änderungen seien auch aus seiner Sicht unbestreitbar notwendig. "Über alles andere sollten wir ergebnisoffen reden", schlug er vor. Bei vier Gegenstimmen und fünf Enthaltungen wurde der Antrag der SPD schließlich doch angenommen. (vt)

Artikel vom 18. Januar 2013, 03.23 Uhr (letzte Änderung 18. Januar 2013, 05.03 Uhr)

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

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