Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei. Runkel/Villmar. Die Ermittlungen zur Ursache des Kenterns der „Lahnhexe“ in der Lahn sind abgeschlossen ...
 
Bootseigner hat alle Vorgaben eingehalten, Zahl der Passagiere wird begrenzt

Für die „Lahnhexe“, die am vergangenen Freitagabend in Villmar mit 18 Passagieren und dem Bootsführer an Bord kenterte, ist ein Weiterfahrverbot ausgesprochen worden. Das teilte die Wasserschutzpolizei gestern auf Anfrage mit. Das Weiterfahrverbot wird aufgehoben, wenn das Boot über eine sogenannte CE-Kennzeichnung verfügt. Damit verbunden wird nach Angaben der Wasserschutzpolizei auch die Festlegung einer Höchstzahl an Passagieren und eines maximalen Gewichts, mit dem die „Lahnhexe“ unterwegs sein darf. Möglicherweise gibt es dann auch die Auflage, dass für alle Fahrgäste Rettungswesten zur Verfügung stehen müssen.

Das Kentern des Boots wurde ganz offensichtlich durch menschliche Bedürfnisse hervorgerufen. Ein Großteil der Passagiere wechselte recht schnell auf die Seite des Boots, das dem Ufer am nächsten war. Anlass für die neue Position war die Ankündigung des Bootsfahrers, das Ufer anzusteuern, um den Gang zur dort befindlichen Toilette zu ermöglichen. Durch die damit verbundene ungleiche Lastverteilung neigte sich das Boot langsam zur Seite und kenterte.

Der Vorfall verlief glimpflich (NNP vom 15. Juli), alle erreichten das rettende Ufer, teilweise mit Hilfe der Feuerwehr. Lediglich eine kleine Schnittwunde am Knie galt es zu beklagen.

Nach Angaben der Wasserschutzpolizei hat Bootsführer und -eigner Manfred Reintke alle Auflagen und Vorgaben erfüllt, die ihm aufgegeben waren. Das Fahrzeug erhielt deshalb vom Wasser- und Schifffahrtsamt in Koblenz auch ein amtliches Kennzeichen. Das war vor sechs Jahren. Das Boot wurde als Kleinfahrzeug eingestuft, ein Katamaran der Marke Eigenbau und unterlag keiner Begrenzung einer Passagierzahl. Bei der entsprechenden Einstufung sei von der Behörde festgestellt worden, dass es sich bei der Beförderung um keine Fahrgastschifffahrt, sondern um ein Hobby handele.

Aufgrund des Unfalls muss die „Lahnhexe“ nun von einem Sachverständigen überprüft werden. Das Ziel ist eine Konformitätserklärung mit abschließender CE-Kennzeichnung. Diese Kennzeichnung bestätigt, dass das Boot nach den europäischen Richtlinien gebaut wurde. jl

Artikel vom 18.07.2013, 03:00 Uhr (letzte Änderung 18.07.2013, 02:51 Uhr)

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

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