logo brschaufsichtLimburg-Weilburg. Die Brandschutzaufsicht des Landkreises Limburg-Weilburg lädt zur Herbst-Informationstagung der Leiter und Führungskräfte der (Jugend)Feuerwehren im Landkreis Limburg-Weilburg am Freitag, den 01. November 2013, herzlich ein …


Obwohl die Bundesrepublik Deutschland im weltweiten Vergleich eine der sichersten und dauerhaftesten Stromversorgungen aufweist, besteht auch bei uns das Risiko, eines flächendeckenden und länger anhaltenden Stromausfalls. Die damit verbundenen gesellschaftlichen Auswirkungen werden die Gefahrenabwehr vor enormen Herausforderungen stellen.

Vielen wird noch der Stromausfall 2005 im Münsterland in Erinnerung sein. Um aus den dortigen Geschehnissen zu lernen, konnten wir den ehemaligen Kreisbrandmeister des Landkreises Steinfurt und jetzigen Mitarbeiter der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg Bernhard Duesmann als Referenten gewinnen, welcher über seine damaligen Einsatzerfahrungen berichten wird.

Zu diesem Vortrag sind die Stadt- und Gemeindebrandinspektoren, Wehrführer, Stadt-/Gemeindejugendfeuerwehrwarte, Jugendfeuerwehrwarte und die jeweiligen Stellvertreter sowie die Kreisausbilder, die Brandschutzaufsicht, die Kreisjugendfeuerwehr, der Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes und die KatS-Zugführer im Rahmen der Herbst-Informationstagung am
  • Freitag, den 01. November 2013 um 19:00 Uhr
  • in das Bürgerhaus Beselich-Obertiefenbach, Steinbacher Str. 10,
herzlich einladen.

Als Tagesordnung ist vorgesehen:
  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Grußwort durch Landrat Manfred Michel/Ersten Kreisbeigeordneten Helmut Jung
  3. Vortrag Herr Bernhard Duesmann
  4. Verschiedenes
Die Brandschutzaufsicht würden es freuen, wenn alle Feuerwehren an dieser Fortbildungsveranstaltung teilnehmen würden. Gerne können auch über den oben aufgeführten Personenkreis weitere Führungskräfte an der Tagung teilnehmen (bitte kurze Info über deren Anzahl).

Anzug: Dienstkleidung

Hinweis:
Diese Veranstaltung gilt als Fortbildung für Gruppen- und Zugführer im Sinne der Anlage 1.1 des Erlasses zur Regelung der Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und fachlichen Eingangsvoraussetzungen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren im Lande Hessen vom 04.04.2006.

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