News der Nassauischen Neue Presse
Brechen-Niederbrechen. Das einstimmige Votum (bei zwei Enthaltungen) des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) der Gemeindevertretung Brechen in seiner Sitzung am Montagabend ist ein deutliches Signal an das Parlament, dem Antrag des Wehrführerausschusses der Freiwilligen Feuerwehren Brechen zuzustimmen ...

Hinweis:
Verwendung der Artikel der Nasauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

... Der Ausschuss hatte beantragt, den Abschnitt von Kilometer 124, 1 (Auf-/Abfahrt Bad Camberg) bis Kilometer 109,0 (Limburg-Süd) den Feuerwehren der Gemeinde Brechen zuzuweisen – im Interesse einer erheblichen Reduzierung der Hilfsfristen bei Unfällen und Katastrophen auf der BAB 3, die durch die Notzufahrten Niederbrechen möglich ist.

Adressat des Antrags und Entscheider ist letztlich das Referat Brandschutz beim Regierungspräsidium (RP) Gießen. Doch muss zunächst die Gemeindevertretung als «oberster Dienstherr» und Träger der Feuerwehren dem Antrag zustimmen (wir berichteten am Samstag). Als einen riesengroßen Schritt in Richtung schnelle Hilfeleistung wertete Bürgermeister Werner Schlenz (parteilos) den HFA-Beschluss.

In Grenzfällen entscheide ohnehin die Limburger Leitstelle, ob die Brechener Floriansjünger nach Art und Umfang des Einsatzes allein zum Unfallort ausrücken, oder ob eine Sofort- oder Nachalarmierung der Feuerwehren Bad Camberg und/oder Limburg erforderlich ist. Bürgermeister Schlenz gab sich zuversichtlich, dass auch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 9. Februar dem Antrag des Wehrführerausschusses grünes Licht gibt. Kreisbrandinspektor Georg Hauch hat den «Brechener Antrag» bereits abgesegnet. wu


Nachtrag des KFV zum letzten Satz des vorstehenden Artikels "Kreisbrandinspektor Georg Hauch hat den Brechener Antrag bereits abgesegnet":

Fakt und auch richtig geschrieben ist, dass das Regierungspräsidium für die Zuweisung der Autobahnabschnitte zuständig ist. Eine Zustimmung (...Absegnung..) des Kreisbrandinspektors ist in dem Verfahren nicht vorgesehen.

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