logo uvvDeutschland. Die Unfallkassen haben 2 neue Infoblätter herausgegeben: Nr. 02 „Druckwasserdichte Steckverbindungen im Feuerwehrdienst“ und Nr. 03 „Eignungsuntersuchungen in der Feuerwehr“ ...


Das Infoblatt Nr. 02 „Druckwasserdichte Steckverbindungen im Feuerwehrdienst“ befasst sich mit elektrischen Betriebsmitteln, die nicht speziell für die Feuerwehr produziert werden und deshalb auch nicht über druckwasserdichte Steckverbindungen verfügen. Das Infoblatt erläutert die Notwendigkeit der druckwasserdichten Steckverbindungen. Danach sind im Feuerwehrdienst elektrische Betriebsmittel mit druckwasserdichten Steckverbindungen zu verwenden. Wo elektrische Betriebsmittel vorhanden sind, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können diese mit druckwasserdichten Steckverbindungen nachgerüstet werden, um die Einsatzfähigkeit im Feuerwehrdienst zu erhalten.
 
Das Infoblatt Nr. 03  „Eignungsuntersuchungen in der Feuerwehr“  befasst sich mit der Feststellung von körperlicher Eignung von Einsatzkräften. In diesem Infoblatt wird klargestellt, dass auch weiterhin eine Feststellung von z.B. einer Atemschutztauglichkeit möglich ist und diese Information auch an den Träger des Feuerschutzes weitergegeben werden dürfen. Eine Änderung in der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“ hatte im November letzten Jahres für Verwirrung gesorgt. Das Infoblatt greift die Unterscheidung zwischen Eignungsuntersuchungen einerseits und arbeitsmedizinischen Untersuchungen andererseits auf und stellt für die Feststellungen zur  Diensttauglichkeit klar, dass die Feuerwehren berechtigt sind, Eignungsuntersuchungen zu verlangen und über das Ergebnis der Untersuchung informiert zu werden.

[Hier] in unserem Downlaodbereich findet man die Informationen und Regelwerke der Unfallkassen.

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