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Warnung

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logo wittich selters Selters (Taunus). Aus aktuellem Anlass weisen wir daraufhin, dass landwirtschaftliche und gärtnerische Abfälle nach der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen bei der Gemeinde Selters (Taunus), Ordnungsamt, spätestens 3 Tage vor Beginn der Verbrennung, angemeldet werden müssen ...

Diese Meldung wird an die Leitstelle, Feuerwehr und Polizei zur Kenntnis weitergeleitet.

Abfälle dürfen nur von montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und samstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr verbrannt werden.

Wer eine Verbrennung nicht ordnungsgemäß anmeldet, muss mit Kosten für einen eventuellen Feuerwehreinsatz rechnen!

Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Wittich Verlage KG, Höhr-Grenzhausen.

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