

Bild: Bezirksschornsteinfegermeister Volker Esch informierte die Besucher fachkundig über das richtige Anbringen und die Funktionsweise von Rauchmeldern
Eingeladen hatte der Förderverein der Probbacher Feuerwehr. Vereinsvorsitzender Dominik Müller und Wehrführer Martin Blum konnten zu dieser Veranstaltung unerwartet viele Besucher begrüßen, die aus allen Ortsteilen der Großgemeinde Mengerskirchen erschienen waren. Als Referent war Bezirksschornsteinfegermeister Volker Esch gewonnen worden, der die Besucher fachkundig über die ab 01.01.2015 in Hessen bestehende Rauchmelderpflicht unterrichtete. Danach müssen ab dem kommenden Jahr die Wohnungseigentümer dafür Sorge tragen, dass alle Schlaf- und Kinderzimmer, alle Gästezimmer und alle Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit mindestens einem Rauchmelder versehen sind. Räume mit mehr als 60 qm seien mit zwei Rauchmeldern zu versehen.
Die häufigsten Ursachen von Wohnungsbränden seien technische Defekte, z.B. bei Kaffeemaschinen und Wasserkochern. Esch riet daher allen Besuchern, den Stecker nach der Benutzung der Kaffeemaschine und des Wasserkochers zu ziehen. Wolfgang Kessler aus Probbach merkte an, dass Kleinelektrogeräte in der Küche am besten auf einer feuerfesten Platte stehen sollten.
Bezirksschornsteinfegermeister Esch führte weiter aus, dass nachts die Erstickungsgefahr am größten sei, da der Mensch im Schlaf den Geruchssinn ausschaltet. Die meisten Menschen sterben in Brandfällen nicht durch Verbrennungen, sondern am giftigen Brandrauch. Schon nach drei Atemzügen sei man bewusstlos, zehn Atemzüge seien bereits tödlich. Kinder seien in diesem Zusammenhang besonders gefährdet.
Bei der Platzierung der Rauchmelder sollte man aufgrund der physikalischen Eigenschaften bei der Rauchentwicklung darauf achten, dass diese mindestens 50cm von den Wänden und von den Deckenlampen entfernt angebracht werden. Wer freiwillig in der Küche einen Rauchmelder platzieren möchte, sollte hierfür spezielle Hitzerauchmelder verwenden. Diese springen erst bei Temperaturen von über 55-60 Grad Celsius an. Gleiches gelte für Rauchmelder, die im Wohnzimmer angebracht werden. Nach Möglichkeit sollten die Rauchmelder per Funknetz miteinander in Verbindung stehen.
Manfred Müller aus Probbach wollte wissen, aus welchem Grund in Heizungsräumen keine Rauchmelder installiert werden müssen. Esch erwiderte, dass es hierfür keine gesetzliche Verpflichtung gibt, jedoch ist eine Platzierung auch in Heizungsräumen angezeigt.
Zur spannendsten Frage, ob die Einhaltung der Rauchmelderpflicht überprüft wird, führte Esch aus, dass derzeit keine gesetzliche Überprüfung der Rauchmelderpflicht vorgesehen ist. Man sollte aber die Rauchmelderpflicht, auch unter versicherungs- und haftungsrechtlichen Aspekten, einhalten.
Ergänzend zur Informationsveranstaltung konnten die Besucher von Steffen Kessler von der Fa. Autoteile Kessler aus Probbach Rauchmelder erwerben und sich diese auch installieren lassen.
Bezirksschornsteinfegermeister Volker Esch (Telefon: 02779/510936), Steffen Kessler (Telefon: 06476/911060) und auch die Wehrführer der Ortsteilfeuerwehren stehen den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für Fragen rund um die Rauchmelderpflicht weiterhin zur Verfügung.
Vereinsvorsitzender Dominik Müller durfte zufrieden auf eine rundum gelungene Öffentlichkeitsveranstaltung zurückblicken, konnte der Förderverein an diesem Tag nicht nur viele Freunde, sondern auch mehrere neue Vereinsmitglieder dazu gewinnen.

Bild: Dominik Müller und Martin Blum freuten sich über den guten Besuch der Veranstaltung

Bild: Martin Blum, Wehrführer der Probbacher Feuerwehr, ergänzte die Ausführungen von Volker Esch mit feuerwehrtechnischen Hilfeleistungen bei einem Brand

Bild: Großes Interesse fand der „Rauchmelder-Informationstag“ des Fördervereins der Probbacher Feuerwehr
Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Wittich Verlage KG, Höhr-Grenzhausen.