

Bild: Gericht in Limburg (Foto: Reimund Schwarz)
Feuer gelegt und Tod in Kauf genommen
Nach Feststellung des Schwurgerichts hatte der Angeklagte am 28. Juli vorigen Jahres um 4 Uhr morgens im Dachgeschoss vor der Wohnungstür einen auf der Fußmatte liegenden Stapel Werbezeitschriften angezündet und den Tod der 52-jährigen Bewohnerin in Kauf genommen.
Aus Angst vor dem 37-Jährigen, der im Erdgeschoss desselben Häuserblocks ein Imbisslokal betreibt und ihr gegenüber bereits Beleidigungen und Todesdrohungen äußerte, hatte die Frau ihre Wohnung nicht verlassen wollen und musste von der Feuerwehr abgeholt werden. Sie wurde mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus gebracht. Das Gericht unter dem Vorsitz von Karin Walter sah die Mordmerkmale der versuchten Tötung durch ein gemeingefährliches Mittel sowie der niederen Beweggründe erfüllt.
Der Vater von fünf Kindern betonte in seinem so genannten letzten Wort: "Mit diesem Brand habe ich wirklich überhaupt nichts zu tun. Ich habe nie in meinem Leben einen Streit mit dieser Frau gehabt. Ich hatte keine Möglichkeit, meine Unschuld zu beweisen."
Staatsanwalt Frank Späth hatte neun Jahre Haft beantragt und betont: "Das Feuer hatte von der Wohnungstür auf das Dachgebälk übergegriffen und nicht nur das Leben der 52-Jährigen, sondern aller Bewohner des Mehrfamilienhauses einschließlich seiner Familie bedroht. Es ist einer glücklichen Fügung zu verdanken, dass der Brand frühzeitig entdeckt wurde und die Feuerwehr nach zehn Minuten da war."
Die Verteidigerin Christiane Bender betonte, bei der Vernehmung der betroffenen Zeugin sei zunächst nicht die Rede von dem Angeklagten gewesen und stellte fest: "Sein Name wurde erst viel später genannt. Es gibt keine Beweise, dass er es war. Er ist nicht der Brandleger."
Streit wegen Banalitäten
Staatsanwalt und Gericht stützten ihre Beweisführung auf eine Indizienkette. Es habe Streit in diesem Haus zwischen Familien und Personen wegen Banalitäten wie den Parkplatz und das Grillen gegeben. Bei zwei Polizeieinsätzen sei der aufbrausende und selbstsüchtige Angeklagte in die Schranken verwiesen worden.
Vieles habe sich über Monate aufgestaut und darin gegipfelt, dass der 37-Jährige zehn Minuten vor dem Zündeln aus Wut und Ärger über die Bewohnerin ein Bierglas an der Wand zertrümmert habe.
Den Brand habe er aus Rache und verletzter Ehre gelegt. "Die Hexe soll verbrennen", habe er nach der Tat vor Zeugen geäußert, sagte Staatsanwalt Späth. Ein starkes Indiz sehen Staatsanwalt und Gericht in einem Brief, den der Angeklagte am 30. September aus der JVA geschrieben hatte und vom Gericht abgefangen wurde. Daraus ergeben sich eindeutige Hinweis, auf eine Mittäterschaft des Adressaten.
Der Angeklagte ist zweimal vorbestraft. Er wurde 2010 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe und im Juni vorigen Jahres wegen des Besitzes einer Schreckschusswaffe, Bedrohung, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu sechs Monaten Haft verurteilt. Er stand zur Tatzeit unter Bewährung.
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Dokument erstellt am 09.04.2014 um 17:49:00 Uhr
Letzte Änderung am 09.04.2014 um 21:55:15 Uhr
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