
Altersausnahme bei Führerschein Klassen C und D für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren
Die Herabsenkung der Altersgrenzen ermöglicht es Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr bereits früher diese Führerscheinklassen erwerben können. Dies ist von besonderer Bedeutung, da zu einem späteren Zeitpunkt eine derartige Zusatzausbildung ungleich schwerer neben dem Berufs- und Familienalltag zu organisieren ist. Die Herabsetzung der Altersgrenzen stellt auch einen Ausgleich dafür dar, dass durch die Aussetzung der Wehrpflicht die von der Bundeswehr ausgebildeten Kraftfahrer entfallen.
Die Ausnahmereglung für den Feuerwehrdienst setzt voraus:
- Der/die Feuerwehrdienstleistende muss aktives Mitglied einer Feuerwehr sein.
- Der für den Feuerwehrdienst vorzeitig abgelegte Führerschein darf i. d. Regel nicht gewerblich oder privat genutzt werden.
- Ab dem Erreichen der regulären Altersgrenze von 21 bzw. 24 Jahren kann der Führerschein der Klassen C und D privat genutzt werden. Für die gewerbliche Nutzung gelten abweichende Regelungen (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz).
Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Wittich Verlage KG, Höhr-Grenzhausen.