BGI/GUV-I 5182Berlin. Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern daher eine angemessene Aufmerksamkeit für dieses Thema ...

Zum betrieblichen Brandschutz gehören unter anderem eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern. Die Notwendigkeit zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergibt sich unter anderem aus der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“. Diese Information gibt eine Übersicht zu den Inhalten und zum Umfang der Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Sachgebiet "Betrieblicher Brandschutz" im Fachbereich "Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz" der DGUV.

Umfang: 16 Seiten
Erscheinungsdatum: 2014.02
Herausgeber: DGUV
Format: DIN A5

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