Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Limburg-Weilburg. Morgen wird wieder geböllert und geschossen. Damit das Silvesterfeuerwerk nicht ins Auge geht, hat der Kreisfeuerwehrverband zehn wichtige Regeln aufgestellt ...

Das traditionelle Abbrennen von Feuerwerkskörpern birgt aber vielfältige Brandgefahren. Der Spaß der Silvesterknallerei kann sehr unangenehme Folgen haben. Und die Feuerwehren im Landkreis bereiten sich auf die wohl arbeitsreichste Nacht des Jahres vor.

Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“, warnt der Kreisfeuerwehrverband Limburg-Weilburg. Deshalb sei es wichtig, richtig und vorsichtig damit umzugehen.

Regel 1: Nur von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) zugelassenes Feuerwerk kaufen!

Verbraucher sollten auf die Registriernummer und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle sowie eine deutsche Gebrauchsanleitung achten. Bei Unklarheit kann man die aufgedruckte Nummer auf www.bam.de überprüfen. Dort sind sämtliche in Deutschland zugelassenen Feuerwerksartikel aufgeführt.

Regel 2: Keine Verwendung von nicht geeignetem Feuerwerk!

Wenn Feuerwerkskörper der Kategorien 3 oder 4, die nur für Personen mit spezieller Erlaubnis oder Befähigungsschein zulässig sind, oder Material ohne entsprechende Kennzeichnungen angeboten werden, sollten Verbrauchger die Polizei informieren.

Regel 3: Richtige Lagerung

Knallkörper und Raketen sollten immer kühl gelagert werden. Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen, tragen!

Regel 4: Gebrauchsanweisung lesen!

Regel 5: Altersangaben beachten!

Von Jugendlichen dürfen nur ungefährliche und für das entsprechende Alter zugelassene Artikel abgebrannt werden. Sie sollten dabei von Erwachsenen beaufsichtigt werden.

Regel 6: Kein Abfeuern in gefährdeten Gebieten!

Feuerwerkskörper dürfen nur im Freien abgebrannt werden. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Nur den Teil aus einer Packung entnehmen, der sofort gebraucht wird, und beim Anzünden für sich selbst und die Umgebung ausreichenden Sicherheitsabstand bewahren.

Regel 7: Knallkörper und Raketen nicht in der Hand halten!

Angezündete Knallkörper müssen sofort weggeworfen werden; allerdings niemals in Fenster oder andere Hausöffnungen, unter oder in Fahrzeuge und niemals auf Personen.

Regel 8: Feuerwerk richtig abfeuern und für eine stabile Haltevorrichtung sorgen!

Raketen sollten in große Flaschen gestellt werden, die wiederum in einem Kasten stehen. Die Flugrichtung muss so gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser oder auf leicht brennbares Material fliegen können. Das Bündeln von Raketen sollte unterbleiben, da durch ungleiche Zündungen Kursabweichungen unvermeidbar werden. Bei fächerförmigem Feuerwerk beträgt die Neigung bis zu 30 Grad, was für Gebäude und umstehende Personen gefährlich sein kann; daher diese Fächer nur auf freiem Feld zünden.

Regel 9: Achtung Blindgänger!

Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, darf nicht nachkontrolliert oder nachgezündet werden. Der Blindgänger sollte mit Wasser übergossen werden, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern.

Regel 10: Vorsorge an Silvester

Fenster, vor allem Dachfenster und soweit möglich auch Rollläden, sollten in der Silvesternacht geschlossen werden. Balkon und Unterstände sollten vor Böllern geschützt werden. Gartenmöbel, Sonnenschirme, leere Kisten, Zeitungsstapel oder der ausgediente Weihnachtsbaum erhöhen das Risiko eines Brandes.

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 


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