Hünfelden. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat in ihrer Sitzung am 29.04.2015 eine neue Satzung beschlossen. Dies betrifft die Haus- und Badeordnung für die Freibäder der Gemeinde Hünfelden
in den Ortsteilen Dauborn und Kirberg. Hier haben Feuerwehrleute unter Umständen einen freien Eintritt ...
Freien Eintritt in die Freibäder der Gemeinde Hünfelden in den Ortsteilen Dauborn und Kirberg haben:
- Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr,
- Schulklassen in Begleitung von Lehrpersonal während der normalen Unterrichtszeiten und
- Inhaber des Jugendleiterausweises bzw. eines entsprechenden Ausweises der Gemeinde Hünfelden
- Inhaber der Ehrenamtscard
- Gruppen von Kindern und Jugendlichen aus den Jugendfeuerwehren sowie deren Betreuer und
- Gruppen von Kindern und Jugendlichen anlässlich von Freizeitveranstaltungen von Vereinen sowie deren Betreuer.
1. Die Bäder sind während der Badesaison wie folgt geöffnet:
- Montag - Sonntag von 10.00 - 20.00 Uhr
- Frühschwimmen Dienstag von 08.00 - 10.00 Uhr
- (nur im beheizten Freibad in Kirberg)
- Freitag von 10.00 - 21.00 Uhr
3. Einlassschluss ist eine Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
4. Bei schlechter Witterung, personellen Engpässen oder in Zeiten geringer Auslastung bleiben die Bäder geschlossen.
Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Wittich Verlage KG, Höhr-Grenzhausen.
Interesse am Mitmachen bei der Freiwilligen Feuerwehr?
Das kann bei uns JEDER, zumindest als Unterstützer im Feuerwehrverein und wer geistig und körperlich in der Lage und Willens ist, kann auch aktiv in einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr, in einer Einsatzabteilung oder bei der Feuerwehrmusik mitmachen!
Mehr Infos auf www.steig-ein.info per Klick auf das nebenstehende Logo.