Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Frankfurt. Es war ein Unfall, der schockte: Ein Notarztwagen fuhr über eine rote Ampel – mit eingeschaltetem Blaulicht. Eine Mini-Fahrerin übersah ihn, beide Fahrzeuge prallten zusammen, drei Menschen wurden verletzt. Frage: Wie oft kommt so etwas eigentlich vor, und wer trägt dann die Schuld? ...

Ein Notarzteinsatzfahrzeug ( NEF ) des Main-Taunus-Kreises verunglückte am Abend schwer - Foto: Fritz Demel
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Ein Notarzteinsatzfahrzeug ( NEF ) des Main-Taunus-Kreises verunglückte am Abend schwer - Foto: Fritz Demel.

1600 Rettungsfahrzeuge verunglücken jedes Jahr
 
Es war am Montag gegen 17.15 Uhr, auf der Kreuzung zweier Landesstraßen in Bad Soden. Der Notarztwagen, ein Mercedes Vito, befand sich mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem Einsatz. Er fuhr von Schwalbach kommend in Richtung Kelkheim.
 
Zur selben Zeit war eine 29-jährige Frau aus Bad Camberg in einem BMW Mini auf der Straße 3266 in Richtung Sulzbach unterwegs.

Ein Notarzteinsatzfahrzeug ( NEF ) des Main-Taunus-Kreises verunglückte am Abend schwer.Die Besatzung befand sich gerade auf Einsatzfahrt und befuhr die Kreuzung B8/L3014 in Bad Soden wo es dann zur Kollission mit einem Klein Pkw kam.Die beiden Insassen des NEF und die Fahrerin des Pkw wurden bei dem Unfall schwer verletzt. Feuerwehr, Rettungsdienst und weitere Rettungskräfte kümmerten sich um die Verletzten, transportierten sie in umliegende Krankenhäuser.
 
Die Ampelanlage zeigte für den Notarztwagen „rot“. Deshalb, so die Polizei, habe sich der 25 Jahre alte Fahrer langsam in den Kreuzungsbereich vorgetastet. Trotz der eingeschalteten Sondersignale übersah die 29-Jährige in ihrem Mini das Rettungsfahrzeug und konnte einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern.
 
Die beiden Fahrzeuge knallten so heftig aufeinander, dass der Rettungswagen auf die Seite kippte. Dabei wurden der 25-Jährige Fahrer schwer, sein 36-jähriger Mitfahrer sowie die junge Frau im BMW leicht verletzt. Die Beteiligten wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht. Die beiden Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Sachschaden beträgt mehrere zehntausend Euro.
 
In Hessen wurden im letzten Jahr mehr als 1600 Rettungsfahrzeuge in Unfälle verwickelt. Über 200 Unfälle davon ereigneten sich bei Einsatzfahrten mit Blaulicht und Sirene. Wie viele Beamte bei diesen Unfällen verletzt wurden, sagt die Statistik nicht.
 
Die Rechtsfrage in einem solchen Fall ist nicht so einfach und klar zu beantworten. Es gibt unterschiedliche Urteile: So hat das Landgericht Saarbrücken geurteilt, dass sich Rettungsfahrzeuge im Einsatz nicht an Verkehrsregeln halten müssen. Die Fahrer dürfen darauf vertrauen, das sie mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht etwa 50 Meter weit wahrgenommen werden (Az 13 S 61/11).
 
Sie wollen helfen und eilen zu ihren Einsätzen, doch dann werden auch Retter manchmal zu Opfern. Es passieren immer wieder Unfälle, bei denen Polizei- und Krankenwagen beteiligt sind. Am 5. Oktober 2015 wurden bei einem schweren Unfall in Bad Soden eine Pkw-Fahrerin sowie beide Insassen eines Notarztwagens schwer verletzt.Der Notarztwagen war mit Blaulicht und Martinshorn langsam auf eine rote Ampel zugefahren. Trotzdem bemerkte eine 29 Jahre alte Autofahrerin den Einsatzwagen nicht und krachte mit ihrem Wagen auf das Fahrzeug. Der 25-jährige Lenker des Notarztwagen wurde schwer, sein 36 Jahre alter Beifahrer und die 29-Jährige leicht verletzt.Erst sechs Wochen zuvor war auf der A5 ein Streifenwagen gegen einen Lastwagen geprallt. Ein Polizist kam bei dem tragischen Unfall ums Leben.

Das Hamburger Landgericht urteilte dagegen, dass der Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs seine Sorgfaltspflicht verletzt, wenn er bei einer für ihn roten Ampel zu schnell in den Einmündungsbereich einer Kreuzung einfährt, so dass er nicht mehr bremsen kann, um eine  Kollision zu vermeiden. Ein Fahrer, der Sonderrechte wahrnimmt, treffe eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Denn dadurch ,dass er sich von den sonst geltenden Verkehrsregeln löse, schaffe er eine besonders gefährliche Situation (Az 628 KLs 3/12).
 
Das Oberlandesgericht Brandenburg befand, dass sich Einsatzfahrzeuge der Verkehrssituation anzupassen hätten und nicht blind darauf vertrauen dürften, dass andere Verkehrsteilnehmen das Vorrecht einräumen. Komme es zu einem Unfall,  wenn ein Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht über eine rote Ampel fahre, dann hafte jeder der Unfallbeteiligten zur Hälfte (Az 2 U 13/09).

[Hier] findet man eine weitere Bilderstrecke: Vom Helfer zum Opfer: Wenn Retter Unfälle bauen

Die Besatzung befand sich gerade auf Einsatzfahrt und befuhr die Kreuzung B8/L3014 in Bad Soden wo es dann zur Kollission mit einem Klein Pkw kam - Foto: Fritz Demel
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Die Besatzung befand sich gerade auf Einsatzfahrt und befuhr die Kreuzung B8/L3014 in Bad Soden wo es dann zur Kollission mit einem Klein Pkw kam - Foto: Fritz Demel.


Die beiden Insassen des NEF und die Fahrerin des Pkw wurden bei dem Unfall schwer verletzt. Feuerwehr, Rettungsdienst und weitere Rettungskräfte kümmerten sich um die Verletzten, transportierten sie in umliegende Krankenhäuser - Foto: Fritz Demel
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Die beiden Insassen des NEF und die Fahrerin des Pkw wurden bei dem Unfall schwer verletzt. Feuerwehr, Rettungsdienst und weitere Rettungskräfte kümmerten sich um die Verletzten, transportierten sie in umliegende Krankenhäuser - Foto: Fritz Demel.

Die Kreuzung wurde für die Dauer der Rettungs und Bergungsarbeiten voll gesperrt. Es folgen weitere Bilder - Foto: Fritz Demel
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Die Kreuzung wurde für die Dauer der Rettungs und Bergungsarbeiten voll gesperrt. Es folgen weitere Bilder - Foto: Fritz Demel.

Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel
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Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel.


Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel
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Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel.

Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel
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Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel.

Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel
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Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel.


Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel
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Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel.

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Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel.

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Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel.


Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel
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Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel.

Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel
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Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel.

Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel
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Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel.

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Unfall mit Notarztwagen - Foto: Fritz Demel.

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 


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