Elbtal. Wenn die Elbtaler Feuerwehr demnächst vergeblich ausrückt, ist das nicht mehr umsonst: Fehlalarme kosten künftig 450 Euro Gebühren ...
Die Gemeindevertretung hat eine neuen Gebührensatzung für Einsätze der freiwilligen Feuerwehr beschlossen.
Sie ersetzt eine Fassung aus dem Jahr 2008. Bürgermeister Joachim Lehnert führte auf, dass Elbtal neue Fahrzeuge besitzt, die noch nicht in der Gebührensatzung berücksichtigt sind. Außerdem würden die Versicherungen teurer und auch die Wartung der Ausrüstung koste Geld.
Erstmalig werden Gebühren von 450 Euro erhoben bei einem Fehlalarm durch eine Brandmeldeanlage. Dies war notwendig, weil in Elbtal eine Anlage eines Betreibers fünfmal im vergangenen Jahr Fehlalarm auslöste, so der Bürgermeister. Dem Betreiber sei schon mehrmals nahegelegt worden, die Anlage überprüfen zu lassen. Ob dies inzwischen geschehen sei, konnte Lehnert nicht sagen.
Brand- und Hilfeleistungseinsätze werden mit 24 statt bisher 20 Euro je Stunde berechnet. Der Brandschutzsicherungsdienst wird um vier Euro pro Stunde auf zwölf Euro erhöht.
Neu in der Gebührensatzung sind der stündliche Einsatz des Fahrzeuges LF 10/6 (136 Euro), des Rüst- und Gerätewagens (100 Euro) sowie des Transportanhängers (48 Euro).
Bei der Festlegung der Gebühren orientierte sich die Gemeinde an den Nachbargemeinden. Die Gemeindevertretersitzung nahm die neue Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr einstimmig an. lh
Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
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