Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Elbtal. Aufmerksame Bürger brauchen sich keine Sorgen machen, dass sie für einen Rettungseinsatz zur Kasse gebeten werden. Kostenpflichtig sind nur Fehlalarmierungen durch betriebliche Brandmeldeanlagen ...

Wer aus gutem Grund die 112 wählt, muss nicht für die Kosten des Einsatzes aufkommen

Bürger, die einen Brand vermuten, sollten nicht zögern, die Feuerwehr zu rufen. „Auch wenn sich hinterher herausstellt, dass doch nichts passiert ist“, sagt der Elbtaler Gemeindebrandinspektor Stefan Weimar. Er stellt klar: Wer etwa beobachtet, dass beim Nachbarn Rauch aus den Fenstern quillt, der macht alles richtig, wenn er rasch die 112 wählt. Auch wer hört, dass in einer Wohnung der Alarm eines Rauchmelders anspringt und sich nicht sicher ist, dass es sich um einen Fehlalarm handelt, sollte die Brandschützer rufen. „Ein Bürger, der eine Auffälligkeit wahrnimmt, muss die Kosten des Einsatzes nicht tragen, auch wenn es sich letztlich um einen Fehlalarm handelt“, betont Weimar. „Die Bürger sollen keine Bedenken haben, die Feuerwehr zu rufen.“

450 Euro Strafe

Mit dieser Klarstellung reagiert der Gemeindebrandinspektor auf eine Aussage des Elbtaler Bürgermeisters Joachim Lehnert (parteilos) bei der jüngsten Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr. Er hatte es begrüßt, dass die Zahl der Fehlalarme von 2015 auf 2016 von fünf auf null gesunken sei. Seit 2016 wird das Auslösen eines Fehlalarms laut Elbtaler Gebührensatzung mit einer Strafe in Höhe von 450 Euro belegt.

„Darunter fällt ausschließlich das fälschliche Auslösen einer Brandmeldeanlage“, betont Gemeindebrandinspektor Weimar. „Nur diese Fehlalarmierungen sind somit kostenpflichtig.“ Und natürlich auch diejenigen, die von selbsternannten Spaßvögeln absichtlich ausgelöst werden.

Brandmeldeanlagen gibt es nur in Firmengebäuden, die meist gesetzlich zu deren Installation verpflichtet sind. Diese Anlagen sind mit der Rettungsleitstelle gekoppelt, die bei einem Alarm automatisch alarmiert wird. Die Leitstelle schickt dann die Einsatzkräfte der Feuerwehr los.

Es sei in den meisten Kommunen des Landkreises üblich, dass die Verursacher bei solchen Fehlalarmierungen zur Kasse gebeten werden, erklärt Weimar. In Elbtal sei die Satzung Ende 2015 in diesem Sinne ergänzt worden. Noch 2015 habe es in ein und demselben Elbtaler Unternehmen gleich fünf Fehlalarme, ausgelöst durch eine Brandmeldeanlage, gegeben. Solche Fehlalarme könnten zum Beispiel durch Bedienungsfehler oder mangelhafte Wartung ausgelöst werden, sagte Weimar. Wie das in dem Elbtaler Unternehmen passiert sei, wisse er nicht. Im Jahr 2016 sei dort dann kein einziger Fehlalarm mehr aufgetreten.

Frühzeitig alarmieren

„Heimrauchmelder gelten nicht als Brandmeldeanlagen“, betont Weimar. „Wer die Feuerwehr ruft, weil ein Rauchmelder angeht, handelt richtig und muss nichts bezahlen, auch wenn es ein Fehlalarm war. Durch das frühzeitige Alarmieren kann Leben gerettet und größerer Schaden verhindert werden.“

 


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