logo kjf lwLimburg-Weilburg. Die 42. Delegiertenversammlung der Kreisjugendfeuerwehr Limburg-Weilburg findet am Samstag, 21. März 2015, um 14.30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus in Mengerskirchen-Dillhausen statt ...


Tagesordnung:
  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Totenehrung
  3. Grußworte**
  4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  5. Aussprache und Beschluss über die Niederschrift der letzten Delegiertenversammlung 2014
  6. Vorstellung „Quiz“
  7. Jahresbericht 2014 der Kreisjugendfeuerwehrwartin
  8. Aussprache über die Jahresberichte der Fachgebiete 2014*
  9. Aussprache und Beschluss über Kassenbericht 2014 und Haushaltsvoranschlag 2015*
  10. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassierers sowie der Kreisjugendfeuerwehrleitung
  11. Wahl von drei Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2015
  12. Ehrungen
  13. Wahl eines Wahlausschusses
  14. Neuwahl der Kreisjugendfeuerwehrleitung (auf die Dauer von 3 Jahren)
    a) Wahl einer/es Kreisjugendfeuerwehrwart/in
    b )Wahl einer/es Schriftführer/in
    c) Wahl einer/es Kassierer/in
    d) Wahl einer/es FG-Leiter/in Begegnungen
    d )Wahl einer/es FG-Leiter/in Begegnungen
    e) Wahl einer/es FG-Leiter/in Öffentlichkeitsarbeit
    f) Wahl einer/es FG-Leiter/in Webseite
    g) Wahl einer/es FG-Leiter/in Lehrgangs- und Bildungsarbeit
    h) Wahl einer/es FG-Leiter/in Mitarbeit mit anderen Jugendverbänden
    i) Wahl einer/es FG-Leiter/in Jugendforum
    j) Wahl zweier FG-Leiter/in Wettbewerbe
    k) Wahl eines/er FG-Leiter/in Veranstaltungen
    l) Wahl eines/er FG-Leiter/in Mädchen- & Jungenarbeit
    m) Wahl zweier gleichberechtigter Stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwarte/innen
  15. Anträge und Wünsche
  16. Verschiedenes
- Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten -

* Die jeweiligen Unterlagen sind in der Delegiertenmappe zur Delegiertenversammlung enthalten.
** Die Gastredner werden gebeten ihre Grußworte unter TOP 3 möglichst kurz (max. 3 Minuten) zu gestalten.

Zu dieser Verbandsversammlung sind die Delegierten, Führungskräfte der Feuerwehren und Jugendfeuerwehren, sowie Gäste und die Mitglieder der Fachausschüsse herzlich eingeladen.

Gemäß Jugendordnung kann jede Jugendfeuerwehr zwei stimmberechtigte Delegierte entsenden, wovon eine/r von ihnen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf (und möglichst Mitglied der Jugendfeuerwehr sein soll). Die Mitglieder des Kreisjugendfeuerwehrausschusses (Stadt- und Gemeindejugendfeuerwehrwarte/innen) und der Kreisjugendfeuerwehrleitung sowie die Stadt- und Gemeindejugendsprecher/innen haben zusätzlich jeweils ein Stimmrecht.

Anträge sowie Bewerbungen für die Ausrichtung der 43. Delegiertenversammlung 2016 sind möglichst bis zum 21. Februar 2015 schriftlich bei der Kreisjugendfeuerwehrwartin einzureichen.

[Hier] in unserem Downloadbereich findet man die Delegiertenmappe.

Es wird erwartet, dass alle Jugendfeuerwehren der Kreisjugendfeuerwehr mindestens durch ihre Delegierten vertreten sind.

Kleidung: Dienstkleidung

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