Limburg-Weilburg. Bei dem von uns am 1. April 2025 veröffentlichen Artikel „Neues Pilotprojekt - gefördert vom Innenministerium“ handelte es sich, wie einige sicherlich schon bemerkt haben, um einen Aprilscherz …

April-April

Aber wie in den Aprilscherzen der vergangenen Jahre, gibt es auch dieses Mal einen Hintergrund.

Wie im Artikel beschrieben, ist in Hessen derzeit aus der Einsatzabteilung der Übertritt in die Ehren- und Altersabteilung mit 60 bzw. 65 Jahren vorgesehen. In anderen Bundesländer wurde diese Grenze bereits angeoben, denn das Renteneintrittsalter liegt bereits bei 67 Jahren.

Die Kameradinnen und Kameraden der Ehren- und Altersabteilung müssten nicht mehr an forderster Front eingesetzt werden, sondern könnten bespielsweise in einer Technischen Einsatzleitung in einem Einsatzleitwagen oder in einem Feuerwehrhaus sicherlich aufgrund ihrer Erfahrung noch sehr gute Dienste leisten. Derzeit ist dies in Hessen aufgrund der Regelungen im HBKG nicht möglich.

Es gibt zwar bereits eine Sonderregelung für Seniorinnen und Senioren in der Feuerwehr, die besagt, dass diese weiterhin der Feuerwehr für andere Tätigkeiten zur Verfügung stehen können, was aber ausdrücklich nicht für Aufgaben des Einsatzdienstes gilt.

Nachvollziehen kann man das Argument, dass insbesondere Führungskräfte, wie Wehrführer, Stadt- und Gemeindebrandinspektoren, ihre Funktion rechtzeitig an Jüngere abgeben sollten. Hierzu liese sich jedoch bestimmt eine entsprechende Regelung finden.

Beim ehrenamtlichen Rettungsdienst gibt es wohl derzeit keine festgelegte Altersgrenze. Solange sich die Helfer fit fühlen, können sie eingesetzt werden. Vielleicht lässt sich auch für den Feuerwehrbereich eine angepasste Ausnahme-Regelung finden, nach der Seniorinnen und Senioren in der Feuerwehr die eine oder andere Tätigkeit im Einsatzdienst noch ausführen dürfen. Schließlich stehen diese auch in den Zeiten zur Verfügung, in denen die jüngeren, ehrenamtlichen Kräfte ihrem jeweiligen Arbeitgeber verpflichtet sind.


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