Limburg-Weilburg/Hessen. Die anhaltende Trockenheit lässt die Waldbrandgefahr in Hessen drastisch ansteigen. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) zeigt für weite Teile des Landes, insbesondere auch im Landkreis Limburg-Weilburg, bereits die Alarmstufe 4 (hohe Gefahr) an ...
Akute Waldbrandgefahr – Jedes Feuer im Wald ist jetzt tabu!
Da rund 90 Prozent aller Waldbrände durch menschliches Verhalten verursacht werden, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um höchste Vorsicht.
Was gilt rechtlich?- Das Hessische Waldgesetz ist eindeutig!
Viele Menschen glauben, dass das Feuermachen im Wald erst ab einer bestimmten Warnstufe verboten ist. Das ist ein gefährlicher Irrtum!
Nach § 8 Abs. 3 des Hessischen Waldgesetzes (HWaldG) ist das Anzünden von Feuern oder das Nutzen von offenem Licht im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand grundsätzlich strengstens verboten. Jedes ungenehmigte Feuer ist somit zu jeder Jahreszeit illegal.
Die Verschärfung bei Indexstufe 4
Bei geringer Brandgefahr kann die Forstbehörde Ausnahmen für offizielle Grillplätze zulassen. Ab der aktuellen Gefahrenstufe 4 erlöschen diese Ausnahmen sofort. Öffentliche Grillplätze und Feuerstellen im und am Wald werden komplett gesperrt. Es gilt ein absolut ausnahmsloses Verbot für jegliche Flammen.
Lebenswichtige Verhaltensregeln für Waldbesucher
- Absolutes Rauchverbot: Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt im hessischen Wald ohnehin ein generelles Rauchverbot. Werfen Sie niemals Zigarettenstummel oder Streichhölzer weg.
- Kein Grillen, kein offenes Feuer: Lassen Sie Campingkocher, Grillgute und Kerzen konsequent zu Hause. Ein einziger Funke genügt, um eine Katastrophe auszulösen.
- Vorsicht beim Parken: Stellen Sie Ihr Auto niemals auf trockenem Gras oder am Waldrand ab. Die erhitzten Katalysatoren von Fahrzeugen können die trockene Vegetation im Handumdrehen entzünden.
- Zufahrten freihalten: Blockieren Sie niemals die Waldwege, Schranken oder Zufahrten. Sie dienen als lebenswichtige Rettungswege für die Feuerwehr.
Drastische Strafen - bis zu 25.000 Euro Bußgeld oder Haft
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Das Gesetz unterscheidet zwischen Leichtsinn und echtem Schaden:
- Das Bußgeld (Ordnungswidrigkeit): Wer beim illegalen Feuermachen oder Grillen im Wald erwischt wird, verstößt gegen § 25 HWaldG. Hier drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Bei einer so hohen Waldbrandgefahr wie aktuell schöpfen die Behörden diesen Strafrahmen konsequent im oberen Bereich aus. Schon illegales Rauchen kann bis zu 2.500 Euro kosten.
- Die Haftstrafe (Straftat): Entsteht durch das Feuer ein echter Waldbrand, greift das Strafgesetzbuch (§ 306f StGB – Herbeiführen einer Brandgefahr). Bei Fahrlässigkeit droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei Vorsatz sogar bis zu drei Jahre Haft. Zudem haftet der Verursacher mit seinem Privatvermögen für die oft astronomischen Kosten des Feuerwehreinsatzes.
Richtiges Verhalten im Ernstfall - Wählen Sie die 112!
Sollten Sie eine Rauchentwicklung oder ein Feuer im Wald bemerken, zögern Sie nicht:
- Bringen Sie sich selbst sofort in Sicherheit (entgegen der Windrichtung flüchten!).
- Wählen Sie umgehend den Notruf 112.
- Geben Sie den Ort so präzise wie möglich an. Nutzen Sie dafür idealerweise die Nummern der grünen Rettungspunkte, die überall im Wald an Schildern angebracht sind.
Weitere Infos
[Hier] in unserer Rubrik "Wetter-/Unwetterinfos" erhalten Sie weitere Informationen.
Unsere Wälder sind wichtiger Lebensraum und Klimaschützer. Helfen Sie mit, sie zu bewahren!
Bildquelle: Gerd Altmann auf Pixabay