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GemaFeuerwehren erhalten für Musikveranstaltungen 20 Prozent Rabatt bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungs-rechte (GEMA) – jedoch nur, wenn die öffentlich-rechtliche Feuerwehr die Anmeldung ausfüllt. Privatrechtliche Fördervereine der Feuerwehren kommen nach neuesten Bedingungen nicht in den Genuss des Rabatts. Gegen diese Regelung hat der Deutsche Feuerwehrverband, Partner im Rahmenvertrag mit der GEMA, Protest eingelegt. Prinzipiell gelten für Veranstaltungen mit Musik die günstigeren Vergütungssätze ...


Wichtig ist jedoch die Anmeldung der Musikaufführungen: Spätestens drei Tage vor jeder Veranstaltung muss diese bei der GEMA schriftlich eingegangen sein. Den Rahmenvertrag, weitere Informationen und die aktuellen Vergütungssätze gibt es online unter www.feuerwehrverband.de/gema



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Nächste Termine

13. Mär. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Atemschutzgeräteträger
14. Mär. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Atemschutzgeräteträger
14. Mär. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Truppmannausb. Teil 1
15. Mär. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Atemschutzgeräteträger
15. Mär. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Maschinist
15. Mär. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Maschinist
15. Mär. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Truppmannausb. Teil 1
15. Mär. 2025
14:30 Uhr -
Delegiertenvers. Kreisjugendfeuerwehr (KJF)
16. Mär. 2025
00:00 Uhr
Lehrgang Truppmannausb. Teil 1
18. Mär. 2025
19:00 Uhr - 20:30 Uhr
LFV - Online-Workshop „Feuerwehr im Katastrophenschutz“