logo brandheissHessen. Am 17. Februar 2011 kam es bei einer Feuerwehr zu einem folgeschweren Unfall beim Umfüllen von Kraftstoffkanistern ...

Ein Mitarbeiter der Feuerwehr war damit beschäftigt, einen Kraftstoffkanister (Doppelkanister 5l für Motorkettensägen-Kraftstoff) aufzufüllen. Diese Arbeiten führte er zwischen zwei Einsatzfahrzeugen in der Fahrzeughalle durch. Während des Umfüllvorganges lief eine geringe Menge daneben. Der Mitarbeiter setzte jedoch seinen Umfüllvorgang fort. Die Benzinlache auf dem Fahrzeughallenboden wollte er danach beseitigen. Während des Umfüllvorganges klingelte plötzlich sein Handy und zündete das im Arbeitsbereich gebildete Kraftstoff-Luftgemisch. Dabei geriet seine Hose in Brand. Im Affekt trat er mit dem Fuß den Kanister zunächst gegen ein Einsatzfahrzeug und anschließend noch gegen die Fahrzeughallenwand bevor er den Brand mit einem Feuerlöscher an sich selbst und dem Kanister löschte. Er zog sich bei diesem Unfall am rechten Bein Verbrennungen 3.Grades zu, die stationär behandel werden mussten.

Fraport Bild zu Bericht Benzinunfall

Unfallursache:

Schon die geringe Menge Kraftstoff reichte aus, um eine nicht unerhebliche Menge an zündfähigem Gemisch zu erzeugen. Diese zündfähige Dampfwolke war, aufgrund der mangelnden Luftbewegung in der Fahrzeughalle (geschlossener Raum), in unmittelbarer Umgebung des Mitarbeiters vorhanden. Dabei spielt die Raumtemperatur, zumindest bei Flüssigkeiten wie Benzin mit einem Flammpunkt unter -21°C, nur eine untergeordnete Rolle. Ob letztendlich das Handy selbst oder eine andere Zündquelle zur Zündung geführt haben, kann im Nachhinein nicht mehr nachvollzogen werden.

Der Umgang mit leicht entzündlichen Flüssigkeiten darf, wenn keine technischen Möglichkeiten zur Vermeidung brennbarer Gas-/Luftgemische vorhanden sind, nur in gut belüfteten Bereichen durchgeführt werden (Gefahrstoffverordnung). Mit Zündquellen muss in einem Feuerwehrhaus überall gerechnet werden. Diese können zum Beispiel, neben der statischen Aufladung der Person selbst, auch fest eingebaute elektrische Betriebsmittel in Einsatzfahrzeugen sein (Ladegeräte, Geräteraumbeleuchtung usw.).

Fazit:

Bei genauer Betrachtung des Unfallherganges kann festgestellt werden, das solche und ähnliche Betankungsvorgänge bei der Feuerwehr ständig durchgeführt werden (Betankung von Stromerzeugern, Lüftern, Tragkraftspritzen usw.). Es ist dabei nicht unüblich, diese Betankungsvorgänge auch in geschlossenen Räumen (z.B. Fahrzeughallen) durchzuführen.

Um solche Unfälle zu vermeiden, sollte unbedingt auf folgendes geachtet werden:
  • Geeignete Einfüllstutzen verwenden
  • Aus-/Übergelaufene Flüssigkeiten sofort beseitigen (Lappen, Bindemittel)
  • Betankungs-und Umfüllvorgänge nur in gut belüfteten Bereichen durchführen
Praktisch kann dies zurzeit nur im Freien sichergestellt werden.

Hinweis:

Auch die Ladefläche des GW-L ist kein gut belüfteter Bereich.

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