Wiesbaden. Im Zuge der Landtagsanhörung zur Novellierung der Hessischen Bauordnung hat der FA VB/G des LFV seine Positionen, vertreten durch den Präsidenten Ralf Ackermann, in der mündlichen Landtagsanhörung eingebracht. Schon im Sommer 2017 wurde eine erste Stellungnahme eingereicht ...

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Der LFV fordert eine Angleichung an den Sondertabestand der Musterbauordnung. So werden in Hessen immer noch Beherbergungsstätten erst ab 30 Betten als Sonderbau eingestuft. Gemäß Musterbauordnung ist die Einstufung ab 12 Betten vorgesehen. Weiterhin wurde der Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen ohne weitere Maßnahmen wie z.B die konsequente Anbringung von Brandriegeln kritisiert. Abschließend wurde im Statement von Ralf Ackermann eine frühzeitige Einbindung des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren und ein umsichtiger Umgang mit Holzbaustoffen in Bezug auf Brandschutzvorgaben gefordert.

Vermutlich wird noch im ersten Halbjahr 2018 eine neue Hessische Bauordnung mit Musterverwaltungsrichtlinie eingeführt.

Der Fachausschuss hat darüber hinaus die Positionen der AGBF und LFV beim Innenministerium zur anstehenden Novellierung der GVSVO eingebracht. Hier wird vermutlich Ende 2018 eine überarbeitete Verordnung verabschiedet.

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Quelle: Landesfeuerwehrverband Hessen (LFV)

 

 


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