Rettungsgasse - (c) asfinag Deutschland. Immer wieder haben die Rettungskräfte zum Teil enorme Probleme bei Unfällen auf Straßen schnelle und effektive Hilfe leisten zu können. Dies, weil die Einsatzfahrzeuge oft infolge der zurückstauenden Verkehrsteilnehmer nicht schnell genug an die Einsatzstelle kommen, da die Fahrspuren blockiert sind …


Ein Verkehrsstau nach einem Unfall auf der BAB 659 bei Viernheim mit einer Rettungsgasse für einen Rettungswagen (Quelle: Wikipedia)Ein Problem, dass mehr und mehr zunimmt, obwohl in Deutschland bereits seit 1982 im § 11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bereits die Bildung einer Rettungsgasse eindeutig geregelt ist. Danach müssen bei Verkehrsstockungen auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit

  • mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn,
  • bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen,

eine freie Gasse bilden.

Bild rechts: Ein Verkehrsstau nach einem Unfall auf der BAB 659 bei Viernheim mit einer Rettungsgasse für einen Rettungswagen (Quelle: Wikipedia)

Auch innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein Fahrzeug mit Wegerecht nähert, wird der Fahrzeugführer des Einsatzfahrzeuges versuchen, nach diesem Prinzip freie Bahn zu erhalten.
Der Standstreifen wird von den Einsatzkräften eher ungern benutzt, weil er möglicherweise nicht auf ganzer Länge ausgebaut ist und unvermutet durch liegengebliebene Fahrzeuge blockiert sein kann. Er darf von anderen Verkehrsteilnehmern nur in besonderen Fällen genutzt werden.

Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49  Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.

In Österreich wurde die Rettungsgasse erst zum 01.01.2012 verpflichtend eingeführt. Dort stellt die Nichteinhaltung bzw. eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen eine Verwaltungsübertretung dar und kann in Folge mit einer Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro geahndet werden. Durch eine groß angelegte Informationskampagne der österreichischen Behörden, ist die Rettungsgasse bei den Österreichern sehr gut bekannt.

Es wäre aus Sicht der Einsatzkräfte wünschenswert, wenn auch in Deutschland die Rettungsgasse mehr in das Bewusstsein eines jeden Autofahrers gerückt würde.

Nur durch die konsequente Bildung einer Rettungsgasse bei Stauungen jeglicher Art und vor allem auch die Freihaltung dieser Rettungsgasse, ist ein schnelles Durchkommen der Einsatzfahrzeuge und somit auch zur wirksamen Hilfe möglich. Zudem wird sich der Stau auch umso früher wieder auflösen, wenn die Einsatzkräfte fertig sind.

Machen Sie daher mit:

Bildung einer Rettungsgasse bei jedem Stau !!!



Rettungsgasse - (c) asfinagDenken Sie daran:

  • Geschwindigkeit verringern und langsam an den Fahrbahnrand fahren,
  • Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung ausrichten, damit das Heck nicht in die Rettungsgasse hineinragtn
    ausreichend Abstand zum Vordermann halten, um reagieren zu können,
    Rettungsgasse offen halten, bis der Verkehr wieder rollt,

denn

  • auch Sie benötigen im Falle eines Unfalls schnelle Hilfe bzw.
  • auch Sie möchten, dass die Straße schnellstens wieder frei wird und daher Einsatzfahrzeuge und auch Hilfskräfte, wie Abschleppfahrzeuge ohne großen Aufwand über die Rettungsgasse zur Einsatzstelle kommen.


Bild rechts: Logo der österreichischen Kampagne zur "Rettungsgasse" (Quelle: asfinag)


Bild rechts: Logo der österreichischen Kampagne zur "Rettungsgasse" (Quelle: asfinag)

Video zur Rettungsgasse vom ADAC:

Quelle: ADAC

Rettungsgassensong von R.SH (Radio Schleswig-Holstein):

Quelle: YouTube

Rettungsgasse TV Spot aus Österreich:

Quelle:YouTube

Weitere Infos:

gemeinsame Kampagne von Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft - Landesgruppe Hessen - und Wiesbaden112.de

Zurück