Berlin. DFV-Bundesfeuerwehrarzt Klaus Friedrich informiert zur Wiederaufnahme der „First Responder“-Einsätze im Feuerwehrdienst ...

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„Zum Schutz der Gesundheit der Feuerwehrangehörigen und zur Sicherstellung der Kern- und vor allem Pflichtaufgaben der Feuerwehren haben wir im Rahmen der Pandemie eine vorübergehende Einstellung des First Responder-Dienstes empfohlen.

Nachdem nun die Pandemie derzeit einen erfreulichen Verlauf nimmt, stellt sich die Frage, ab wann dieser doch wichtige Dienst wieder aufgenommen werden kann.

Aus epidemiologischer und infektiologischer Sicht spielt sicher der Gesundheitsstand der Feuerwehr, der (regionale) R-Wert, die (7-Tages-) Inzidenz und weitere Parameter zur Beurteilung der Pandemiedynamik eine Rolle.

Bei der Entscheidung sollte auch der Zeitpunkt der Rücknahme des Katastrophenfalls (beispielsweise Bayern), der Pandemieerklärung (WHO) und des Ausnahmestandes (Bund) einbezogen werden.

Rechtlich sind in diese Entscheidung neben dem Leiter und Verantwortlichen der Feuerwehr, der Unternehmer selbst, auch der Träger des Rettungsdienstes (zum Beispiel Zweckverband) und der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) einzubinden.“

Hier steht das komplette Dokument online.

News des Deutschen FeuerwehrverbandesQuelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)

 

 


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