Berlin. Der Bundestag hat heute Nacht die Änderung des § 201a des Strafgesetzbuches beschlossen ...

Ralf-Hettler

Demnach wird auch das Herstellen oder Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, strafbar. Hiermit soll der Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen verbessert und auch Situationen wie das Fotografieren von Leichen bei Verkehrsunfällen etc. strafbewehrt werden.

„Wir begrüßen den Bundestagsbeschluss. Gaffer und das Fertigen von Bildaufnahmen von Verstorbenen an Einsatzstellen behindern leider auch die Arbeit der Feuerwehr an Einsatzstellen“, erklärt DFV-Vizepräsident Hermann Schreck.

Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Zum Nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/177/1917795.pd

News des Deutschen FeuerwehrverbandesQuelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)

 

 


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