Selters/Ts. Im Rahmen der zurückliegenden Überprüfung der Hydranten durch die Feuerwehr der Gemeinde Selters (Taunus) wurde wiederholt festgestellt, dass Fahrzeuge so abgestellt werden, dass Hydranten im Bedarfsfall nicht genutzt werden können, was z. B. im Falle eines Hausbrandes Menschenleben kosten könnte ...

Behinderung durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich von HydrantenBild: Behinderung durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich von Hydranten

HydrantenschildGemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO ist das Parken über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldstrafe geahndet wird. Ein Zeitverlust bei der Brandbekämpfung, welcher durch unerreichbare Hydranten entstehen kann, kann zudem zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Verursacher führen.

Die Standorte der Hydranten werden mittels rot-weißer Beschilderung angezeigt und gilt es unbedingt freizuhalten, um in einem Bedarfsfall schnellstmöglich darauf zurückzugreifen zu können.

 

logo wittich beselichHinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Wittich Verlage KG, Höhr-Grenzhausen.

 

 

 


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