Berlin/Hannover. Dipl.-Chemiker Christian Schröder vom IdF NRW berichtete: Nach mehrjähriger Beratung ist im März 2022 die FwDV 500 in überarbeiteter Fassung veröffentlicht worden ...

Fachvortrag am DFV-Stand: Änderung der Feuerwehr Dienstvorschrift 500 „ Einheiten im ABC – Einsatz Referent Dipl. Chemiker Christian Schröder IdF NRW (Foto: Harald Nülle/DFV)Bild: Fachvortrag am DFV-Stand: Änderung der Feuerwehr Dienstvorschrift 500 „ Einheiten im ABC – Einsatz Referent Dipl. Chemiker Christian Schröder IdF NRW (Foto: Harald Nülle/DFV)

Im Vergleich zur recht umfangreichen alten Version wurde der Inhalt nun auf das Wesentliche reduziert und damit etwa 30 Seiten eingespart.

Es erfolgte eine Anpassung auf die gültigen Rechtsvorschriften, ebenso wurde die Rechtsstellung der Einsatzkräfte im A-Einsatz angepasst. Auch wurden einige Grenzwerte bei der Dosisleistung angepasst. Einer zu erwartenden Dosis von mehr als 100 mSV darf nur noch ausgesetzt werden, wer sich freiwillig für diesen Einsatz meldet.

Die Biostoffverordnung und TRBA 130 werden nun aufgeführt. Begrifflichkeiten wurden von Körperschutz auf Schutzkleidung geändert. Hier wurden die Vorgaben der DGUV Info 205-015 bzw. VFDB Richtlinie 08/10 berücksichtigt.

Die Darstellung des Gefahrenbereichs wird jetzt farblich dargestellt, anstatt der klaren Kreisform wird eine ovale Visualisierung gewählt, da es im Einsatz zumeist auch nicht immer symmetrisch sein würde. Beim Übergang von diesem zum Sicherheitsbereich befindet sich per Definition nun ein Übergangsbereich.

Die Darstellung der klassischen Schwarz-Weiß-Trennung beim Dekontaminationsplatz wurde in der Neufassung nun durch die Möglichkeit der Aufteilung in die Bereiche Rot, Gelb, Grün ergänzt. Die bislang als Notdekontamination bekannte Bezeichnung wird durch den Begriff Sofortdekontamination ersetzt, um die Wichtigkeit zu verdeutlichen.

News des Deutschen FeuerwehrverbandesQuelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)

 

 


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